Marlies
Wann kommt das Sachenrecht 1?
Außerdem benötige ich Handelsrecht!!!!!!
31.12.2003 09:15:11


Yüksel
Sachenrecht 1 bitte !!!
30.12.2003 21:32:30


Nancy
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch, habe heute das Buch BGB-Schuldrecht BT gekauft und bin gerade dabei es durchzuarbeiten. Dabei ist mir aufgefallen, dass Ihnen auf der S.55, Fall 8, Fazit ein Fehler unterlaufen ist. Sie schreiben, dass unbedingt auf den Mangelbegriff eingegangen werden soll, weil dieser erweitert wurde, nennen dabei aber den § 438 II 1 (Verjährungungseinrede), lauten müsste der Paragraph aber 434 II 1.
30.12.2003 17:21:24


Dr. Gonzo
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch,
ich möchte gerne die Gelegenheit am Schopfe packen, Ihnen zu Ihrer Fall-Reihe zu gratulieren und gleichzeitig konstruktive Kritik zu üben. Ich bin selbst im 3. Semester Jura und weiss es sehr zu schätzen, dass Sie klausurorientierte Fälle mit Formulierungsvorschlägen in Ihren Büchern bringen. Es ist allerdings meiner Auffassung nach im Bezug auf die Ausgabe zum Schuldrecht AT schon fast zu sehr in die Länge gezogen und auch nicht sooo schwer zu verstehen.
Im Fall 14 wird in der ausformulierten Falllösung (S.84) beim entstandenen Anspruch darauf verwiesen, dass ein Kaufpreis von 77 Euro vereinbart gewesen wäre. Davon ist allerdings im Fall keine Rede. Die 77 Euro kommen nur im vorangegangenen Fall 6 vor, der ja fast identisch ist.
Dieser kleine Fehler tut meiner Bewunderung für Ihre Arbeit allerdings keinen Abbruch ;-))
Ich wünsche Ihnen noch weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.
Mit freundlichen Grüßen,
Dr. Gonzo
27.12.2003 16:44:29


Jenz
Gratulation zu dieser gelungen Buchreihe. Endlich schafft es mal jemand aus dem üblichen Trott herauszustechen und noch dazu ein sagenhaft konzipiertes Fallbuch mit übernehmbaren Falllösungen herauszubringen. Wer die Klausur bestehen will, lerne mit diesen Büchern, und er hat Erfolg. (dank dem perfekten Konzept der Bücher gibts das ganze auch noch mit gerinstem Aufwand...da verzeiht man auch schon mal den ein oder anderen Rechtschreibfehler...
Mein Fazit: kaufen, kaufen, kaufen, die Bücher gehören mit Gold aufgewogen.
27.12.2003 16:14:00


Harald
Na, was wirds wolls sein???
Sachenrecht 1!!!!!!!!!!!!!!!!
AM BESTEN GESTERN *ggg*
24.12.2003 23:11:47


Andi
Ich brauche dringend das Sachenrecht 1 !!! Als Alternative kann ich Wörlen - Sachenrecht (rotes Buch) empfehlen, ist aber nicht annähernd so gut wie die Fallag Bücher
22.12.2003 18:24:46


Plato der Jüngere
Wo bleibt sachenrecht 1. Mein Weihnachtsmann wird verzeifeln wenn er das Teil nicht mehr zum Fest bekommen kann. Sputet euch.
21.12.2003 16:02:44


Mr.Sachenrecht1
SACHENRECHT1
SACHENRECHT1
SACHENRECHT1
Wird langsam aber sicher
ZEIT!!!
19.12.2003 18:25:50


Auf-Juristen-Scheisser
Warum sind annähernd alle Juristen so scheisse? Völlige Charakter-Mofas! Ich zähle mich zu den wenigen Ausnahmen....
18.12.2003 14:57:19


josef
hallo, kleiner hinweis (falls die autoren auch mal hier vorbeischauen): im schuldR bt buch ist im form.vorschlag des fall 18 erst von einem rad und dann fälschlicher weise von einer uhr die rede. höchst dramatisch das ganze...
17.12.2003 23:01:51


jurA-JUNKIE
SACHENRECHT I
17.12.2003 13:43:25


jura-junkie
wann bitte ist das fällebuch mobiliarsachenrecht fertig??? es ist wirklich dringend....ohne dieses buch werde ich die klausur nicht bestehen...hilfe!!!!!
17.12.2003 13:42:02


fall-junkie
um hier den allgemeinen druck nochmal zu erhöhen: diese bücher sind so verdammt gut, dass man nach dem ersten gelesenen exemplar nicht mehr weiss, wie man es bis hier ohne sie durchs studium geschafft hat... und dann steht plötzlich SACHENRECHT auf dem lehrplan! *schwitz*. mit tränen in den augen irrt man durch die buchhandlung, bittet den verkäufer doch nochmal genauer im rechner nachzusehen, es kann doch nicht sein, dass es nur sachenrecht II gibt...
herr rumpf-rometsch, mit dieser lücke im angebot setzen sie grob fahrlässig unmengen an juristen-karrieren aufs-spiel!
15.12.2003 16:32:05


Hazzan
SAAAAAAAAAAAACHENRECHT I !!!!
11.12.2003 19:33:46


TD
Leider vermisse ich im Strafrecht
BT die Prüfung für Untreue und Betrug und GmbH.Wäre sehr hilfreich gewesen für die Klausur.
10.12.2003 13:39:30


Chriss
Ich finde eure Sachen super und schliess mich dem allgemeinen Verlangen nach Sachenrecht1 an. Hab aber zum BGB AT eine Frage .. weil ich eine Lösung für falsch halte ... naja, oder anders formuliert, ich versteh es wahrscheinlich nicht richitg :-)
Also: BGB AT, Fall 35; § 110 BGB wird meines Erachtens gegen seinen Wortlaut verneint. Halte ich für falsch ! Die Lösung müsste eher über § 134 BGB i.V.m. § 184 StGB bzw. in solchen Fällen über § 138 BGB laufen. Kann es jmd erklären ??
01.12.2003 21:11:49


sutdi tü SACHENRECHT 1
Wann kommt das Sachenrecht 1 raus?
Habe leider trotz Brief mit Rückumschlag keine Antwort erhalten!
Schade denn ich finde ansonsten alles Super was ihr macht
26.11.2003 19:31:12


Lob und Tadel für Mob und Adel
Hallo „Kollegen“! Eure Bücher sind klasse! Ich benutze sie gerade für die Examensvorbereitung (was für ein Act!), um die Grundlagen zu wiederholen. Bei SachR 2 habe ich allerdings jaulend kapituliert.
Eurer Beitrag zu BGB AT, SchuldR AT sind super. Bei Strafrecht fehlen mir noch ein paar abgefahrene Sachen wie KV mit Todesfolge.
Und fehlen tut wirklich SachR 1!
Weiter so!
Wann kommt Staats-/Verfassungsprozeßrecht?
25.11.2003 13:52:41


Sachenrechtler
Sachenrecht I kommt morgen raus! Das wäre die Nachricht, die ich genau jetzt benötige.
24.11.2003 21:46:52


Gibt es eigentlich auch antworten zu den gestellten Fragen?
Wann kommt Sachenrecht 1? Kann man damit überhaupt noch rechnen?
23.11.2003 16:39:49


Claudius
Eure BGB Bücher sind klasse! Ich benötige aber unbedingt ein Buch über allgemeines Sachenrecht! Hab gesehen dass ich mit dieser Meinung nicht alleine bin! Gibt es ein solches Buch von Euch schon?
20.11.2003 14:57:17


Sachenrecht 1 wird gebraucht...
Meldet euch mal öfters oder richtet ein Forum ein ;)!
18.11.2003 17:40:45


Studibln
Ich finde eure Bücher ganz gut, aber leider wird nicht alles behandelt...Beispiel: Schuldnerverzug oder das Bereicherungsrechtusw...
Und wann erscheint Sachenrecht 1?
oder Verwaltungsrecht 2?
Trotzdem dank euch ist das Studium erträglicher... :)
15.11.2003 11:33:08


Ina der Spatz
Hiermit wollte ich mich bei Euch für meine bestandene Rechtsklausur bedanken!Ihr seid einfach SUPER!
14.11.2003 16:18:42


Chris
Super Bücher!
Ich vermisse noch Verwaltungsrecht 2 und vor allem: Sachenrecht 1!!!! Vielen Dank aber schonmal für die bestandenen Klausuren!
12.11.2003 22:45:55


Stud TÜ
WANN KOMMT SACHENRECHT 1 HERAUS??????? ??????? ??????????? ???????? ??????????? ??????? ??????????????? ?????? ???????? ????? ???? ????????? ??????? ????? ????? ????? ?????
Will ja nicht nur ich wissen, wie es aussieht!? :-)
05.11.2003 17:45:18


Andrea
DAAAAANKE!
Ich studiere BWL an der Fernuni Hagen. Die erste BGB-Klausur habe ich vergeigt. Viel gewusst, aber alles durcheinandergebracht und den Aufbau so verschachtelt, dass ich da nicht mehr rausgekommen bin. Dann habe ich mir die Bücher BGB AT, Schuldrecht AT und BT gekauft. SUUUPER! Endlich ein klarer Aufbau der Lösungen. Kleine, überschaubare Fälle, anhand derer man die Grundlagen einüben kann. Beim zweiten Anlauf habe ich die Klausur jetzt mit einer glatten 2 geschafft. Fazit: absolut empfehlenswert! Die kleinen Rechtschreibfehler sind doch wahrlich kein Problem!
05.11.2003 15:11:51


Christian B. aus HI
Zu Sascha und Iris von „weiter unten“ noch eine kleine Ergänzung:
Dass die Bücher keinen Anspruch auf wissenschaftl. Werke haben entbehrt jedoch nicht den Anspruch auf Fehlerfreiheit.
s. Strafrecht BT1(!), 4.Aufl. S.VI Diebstahl u. Unterschlagung??????, es sollte sich um Tötungsdelikte handeln ;)
mfG Christian
30.10.2003 14:44:54


Esther
tolle bücher! ist schon abzusehen, wann das sachenrecht 1 rauskommt??
29.10.2003 16:00:48


Chris
Ein Fallbuch für’s Handels- und Gesellschaftrecht wird auch in Frankfurt sehnlichst erwartet !!!
27.10.2003 16:12:09


Chris
Ein Fallbuch für’s Handels- und Gesellschaftrecht wird auch in Frankfurt sehnlichst erwartet !!!
27.10.2003 16:04:46


uli
die bücher waren sehr hilfreich
26.10.2003 11:14:11


Alex
Wie sieht es mit einem Fallbuch im Handels- und Gesellschaftsrecht aus???
23.10.2003 18:07:03


Alex
Wie sieht es mit einem Fallbuch im Handels- und Gesellschaftsrecht aus???
23.10.2003 17:34:56


Stud. jur
Gibt es schon einen Termin für BGB-Sachenrecht 1?
21.10.2003 20:17:53


Bauer
Hallo, Eure Bücher für Schuldrecht sind echt hilfreich, jedoch vermisse ich folgende Themengebiete, die im Rahmen der Zwischenprüfungen nicht unerheblich sind. Wäre prima, wenn sie in der nächsten Ausgabe mitberücksichtigt werden könnten. Besondere Vertriebsformen § 312ff und Widerrufsrecht § 355, Wegfall der Geschäftsgrundlage § 313, Abtretung § 398 und ein paar Fälle zu § 346 II,III.
15.10.2003 12:47:53


Sandra
Wann kommt denn endlich die Neuauflage von Verwaltungsrecht 1 auf den Markt, es sollte doch schon im Juni 2003 erschienen sein???
10.10.2003 10:25:09


www.schuldrecht-kompak.de
06.10.2003 08:08:17


www.schuldrecht-kompak.de
06.10.2003 08:08:00


www.schuldrecht-kompak.de
06.10.2003 08:07:40


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06.10.2003 08:07:14


www.schuldrecht-kompak.de
06.10.2003 08:06:57


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06.10.2003 08:06:40


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06.10.2003 08:06:24


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06.10.2003 08:06:08


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06.10.2003 08:05:52


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06.10.2003 08:05:37


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06.10.2003 08:05:03


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06.10.2003 08:05:02


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06.10.2003 08:04:47


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06.10.2003 08:04:31


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06.10.2003 08:04:07


www.schuldrecht-kompak.de
06.10.2003 08:03:46


www.schuldrecht-kompak.de
06.10.2003 08:03:21


Sascha
Junge Junge da war wohl Frau Oberschlau vor mir am Werk. Vielleicht noch nicht gemerkt, aber die Bücher sollen auch gar keine wissenschaftlichen Werke sen!!!Und genau das macht sie in meinen Augen ja gerade so sympathisch!!!Also bitte kauf Dir dann doch bitte Larenz/Canaris oder ähnliches.........
02.10.2003 22:08:54


Iris Kämmerling
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fall Bücher haben mir bezüglich Aufbauschwierigkeiten sehr weitergeholfen. Eine negative Anmerkung müsste ich jedoch bezüglich der Rechtsschreibung machen. Besonders häufig sind Artikel doppelt abgedruckt. Der Eindruck entsteht, dass es sich vorliegend nicht um ein wissenschaftliches Buch handelt. Insbesondere beim Fall Buch Schuldrecht Besonderer Teil konnte ich ein extremes Fehleraufkommen feststellen.
Könnte Ihnen mein korrigiertes Exemplar zuschicken, wenn ich im Gegenzug ein Neues erhalte.
Mit freundlichen Grüßen
Iris Kämmerling
02.10.2003 16:27:38


SPM
Super Bücher! Aber : Sachenrecht 1 wird dringend benötigt, da im November Prüfung - vielleicht klappt es ja noch rechtzeitig..??!!
26.09.2003 22:40:02


Dilara
Hi!Eure Bücher sind echt gut!Nur Schade, dass ihr nichts zu den Nebengebieten und zu Sachenrecht 1 habt. Vielleicht kommt es doch noch in der nächsten Zeit????!!!!
17.09.2003 19:19:23


Max
Die Bücher sind klasse!!Nur warum dauert es so ewig bis Sachenrecht 1 erscheint?Im Vorwort zu Sachenrecht 2 ist die Rede davon, dass es bald erscheinen soll. Und nach 3 1/2 Jahren(!!) darf man es dann doch auch mal erwarten, oder?????
MfG
17.09.2003 18:37:08


Paul
Tolle Serie zu deren Vollständigkeit aber dringendst ein Buch über Grundrechte fehlt. Ansonsten free Tibet und weiter so.
15.09.2003 17:54:45


Maestro
Hallo
Erst mal ein Lob: Ihre Bücher sind als Einstieg in jedes Rechtsgebiet sehr gut geeignet. Die vielen kleinen Fälle verschaffen schnell einen Überblick und zu dem Sicherheit im Anspruchsaufbau.
Leider scheint es so, dass die Exemplare über das neue Schuldrecht nocht nicht ganz ausgereift sind.
In Schuldrecht BT Fall 25 habe ich einen sehr krassen Fehler entdeckt.
Dort ist es scheissegal ob F mit dem Skateboard fahrlässig gegen die Wand gefahren ist.
Das Vertretenmüssen bezieht sich immer nur auf die relevante Pflichtverletzung.
Und diese ist hier die vorsätzliche Verweigerung der Nacherfüllung!!!!
11.09.2003 13:50:21


Michael aus M.
Also zunächst eines vorweg. Ich kann ganz doll Jura und das liegt hauptsächlich an Deinen Büchern Egbert. Ich bereite mich auch jetzt auf das Examen fast ausschließlich mit Deinen Büchern vor. Richtig gut bin ich im Miet-, Delikts- und Sachenrecht. Meine Kollegen im Repetitorium staunen schon immer, wenn ich meine gelinde gesagt scharfsinnige Argumentation vortrage. Auch wenn ich mal so vom Dozenten drangenommen werde, weiß ich stets zu überzeugen. Also macht es so wie ich und sahnt ein richtig gutes Examen ab, Euer Michael.
08.09.2003 14:53:19

05.09.2003 19:55:44


Mathias
Fantastische Bücher !!!!
Ich arbeite seit dem ersten Semester mit Euren Werken und sie haben mir stets weitergeholfen (z.B. bzgl. Lösung von bestimmten Tatbeständen, Sachzusammenhängen etc.)
Da die Bücher stets weiterentwickelt werden und viele Fehlerquellen bereits genannt worden sind (s.u.) möchte ich nur noch einige Anregungen geben:
1. Noch mehr Fälle/ zusätzliche Fälle bzgl. prüfungsrelevanten Themen
2. Buch für Mobiliarssachenrecht
3. Buch für besonderes Verwaltungsrecht
4. Bücher für Zusatzgebiete (Europarecht/ ZPO/ StPO/ Handelsrecht etc.)
5. Mehr auf die Rechtschreibung achten !
6. Zudem bin ich der Meinung, daß die „Rückübertragungseinrede“, die sich in der 2. Auflage des Immobiliarssachenrecht (ab Seite 212 ff.) auf § 305 BGB (jetziges AGB-Recht)bezieht sich nunmehr nach § 311 I BGB richten müßte.
7. Die Normen in den Anspruchsketten sind nicht immer vollständig (zu Beginn des Falles, bzw. auch im Ergebnis)
8. Super wäre auch die Einbindung von mehr Meinungsstreitigkeiten und deren Darstellung/ Begründung
05.09.2003 11:21:47


Hassan
Hallo Egbert!
ich habe deine Karte erhalten.danke für deine Reaktion. auf jedenfall hat dein Buch mir sehr geholfeb.
27.08.2003 22:38:12


Hassan
27.08.2003 22:33:50


Roman
Im Buch „Schuldrecht-AT“ (4.Auflage) sind zwei derartig grobe Fehler drin, welche die jeweiligen Ergebnisse ins Gegenteil umkehren.
Fall 24: In diesem Fall handelt ein Kneipier K, der seine Gaststätte verschönern will. Als er in Ansehung dieses Wollens die Gipsbüste bei C, einem Großhändler, kauft, handelt er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Nach § 310 I 1 BGB findet § 309 BGB gegenüber Unternehmern aber keine Anwendung. Somit verstößt der in den AGB verabredete Ausschluß der Haftung für grobe Fahrlässigkeit nicht gegen
§ 309 Nr. 7b BGB. Folglich käme nur ein Ausschluß nach § 307 BGB in Betracht, welcher in dem Fall aber abzulehnen ist. Ergo: K hat gegen C keinen Schadensersatzanspruch gemäß der
§§ 280 I, III; 283 S. 1 BGB.

Noch schlimmer ist es im Fall 33:
Hier hat Z keinen Anspruch auf den Kaufpreis gemäß § 433 II BGB. Denn die Pflicht der Zahlung der Gegenleistung (des Kaufpreises) ist gemäß § 326 I 1 BGB entfallen, da der Z wegen Unmöglichkeit nach § 275 I BGB die Ratte nicht nicht zu leisten braucht.
Der Grundsatz des § 326 I 1 BGB greift deswegen durch, weil die Regelung des
§ 447 I BGB wegen § 474 II BGB nicht anwendbar ist. Denn nach § 474 II BGB findet § 447 BGB nur Anwendung, wenn es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf im Sinne des § 474 I BGB handelt. Wenn also der T ein Unternehmer wäre, würden zwei Unternehmer handeln, dann wäre
§ 447 BGB anwendbar, dann würde der Anspruch auf die Gegenleistung (Kaufpreis) nicht untergehen. An sich ist nun der T ein Tierhändler, also ein Mensch, der gewerblich mit Tieren handelt (§ 14 BGB). Nur ist es aber so, daß § 14 BGB erfordert, daß der Unternehmer „in Ausübung“ seiner gewerblichen Tätigkeit handelt. Da T aber, obschon er Tierhändler ist, die Ratte als Geschenk für N zu Weihnachten gekauft hat, hat er nicht in Ausübung seiner Gewerbstätigkeit als Tierhändler gehandelt. Somit ist er bezüglich dieses Kaufvertrages kein Unternehmer, sondern ein Verbraucher. Folglich liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Somit gilt nach § 474 II BGB der § 447 BGB nicht. Deswegen bleibt es bei
§ 326 I 1 BGB. Daher entfällt der Anspruch auf die Gegenleistung. Der Anspruch des Z gegen T auf Zahlung des Kaufpreises gemäß § 433 II BGB ist folglich untergegangen.
Damit ist die Prüfung beendet, ein weiteres Eingehen auf die Durchsetzbarkeit ist falsch. Das Ergebnis im Buch ist falsch.
Trotz dieser Fehler finde ich das Buch gut geeignet. Man müßte in der nächsten Auflage diese Fehler lediglich beseitigen.20.08.2003 19:48:03


Michal
Ich habe ein Problem mit der Lösung vom Fall 16 - BGB Schuldrecht BT. Wieso wird die Prüfung, ob ein Rücktrittsrecht vorliegt, nicht schon beim Punkt 3.Gefahrübergang gestoppt und zwar wegen ß446 S.3, da K längst im Annahmeverzug war als die Vase zerstört wurde? Danke für Erklärung.
16.08.2003 12:20:24


Hans
Danke Dir! Du hast mir viel geholfen.

Danke dir! Du hast mir viel geholfen.


16.08.2003 09:49:33


hgh
dhgfh
16.08.2003 09:35:59


helena
möchte danke sagen - einen teil der klausur bestanden, da aber leider der komplette schönfelder thema war, hat es nicht gereicht. der rest ist aber hervorragend!!
14.08.2003 20:04:22

04.08.2003 13:00:05


Liebe 13 - Punkte - Figur!
Und hättest DU mein erstes Statement ( s.u. ) aufmerksam gelesen, wäre Dir aufgefallen, dass ich Dir in genau diesem Punkt zustimme. Deine Ungenauigkeit vielleicht ein erneuter Hinweis auf das Wohlwollen Deines Korrektors?? Bleib stram........!
02.08.2003 15:34:56


Gentle ( da real one )
Da scheint mich wohl einer nachahmen zu wollen! Für sowas habe ich wirklich kein Verständnis. Unerhört! Was für Tipps überhaupt??? Im Gegensatz zu dem etwas verstörten Autor ( Hat doch geklappt.....) bekomme ich übrigens meine Klausurergebnisse erst nachdem ich die Klausur geschrieben habe. Trotzdem, netter Versuch.........!
02.08.2003 15:22:05


Gentle
Hat doch geklappt! Dank der vielen Tipps in diesem Forum konnte ich die Klausur dann doch bestehen. So hatte der Kauf des Buches dann doch sein Gutes...
28.07.2003 11:05:58


Peter Pickel
Hallo Pinkel, du findest Buchauszüge, und Inhaltsverzeichnis auf den Detailseiten aller Bücher
28.07.2003 11:00:49


Paolo Pinkel
Ist ja echt nett, dass die alten Auflagen der Schuldrecht-Bücher zum download bereitstehen. Soviel Fürsorglichkeit verdient Respekt... wenn da bloß nicht die Schuldrechtsmodernisierung gewesen wäre... Aber im Ernst: Diese Aktion wirkt doch eher geheuchelt, findet ihr nicht ? Der Verlag geht sicher nicht pleite, wenn man aus den aktuellen Büchern auszugweise Fälle zum download bereitstellen würde...
27.07.2003 19:44:26


Prof. Dr. Justus Begehbeh
Wie viele bereits angedeutet haben, sind die Fälle zwar in sich schlüssig und auch vollständig gelöst, aber eben nicht auf Klausur- Niveau. Es wäre daher sehr hilfreich, wenn am Ende eines jeden Buches ein etwas auführlicherer Fall zu den behandelten Themen mitsamt Lösung vorzufinden wäre....
27.07.2003 19:37:22


Lieber Gentle
bei 13 punkten einfach ein auge zugederückt? glaub ich nicht. hättets du die fall-bücher aufmerksam gelesen, wäre dir aufgefallen, dass sie dir nur anhaltspunkte für den aufbau des gutachtens liefern sollen. natürlich muss man andere lehrbücher zusätzlich hernaziehen. also, auf gehts....
26.07.2003 19:35:04


DSB
Lieber Egbert, deine Bücher sind für den Einstieg echt klasse, aber trotz der ganzen „Lobhudelei“, die jetzt folgen würde, hätte ich noch eine Bitte: Stell doch mal ein Bild von dir ins Netz, denn mich würde arg interessieren, wie der aberwitzige und mich immer wieder zum Schmunseln bringende Herr Rumpf-Rometsch denn so aussieht.....!!!
25.07.2003 21:57:18


Linn
Hallo
Bereit mich gerade auf Klausuren vor. Läuft echt prima und habe auch schon gute Erfahrungen gemacht. Was mir noch ein bischen fehlt, ist die Vollstädnigkeit, die von uns Studis in den Gutachten erwartet wird. Vielleicht könnte man in zukünfitgen Auflagen zumindest eine kleinen Verweis machen. (Bezug auf Strafrecht AT - sofern es bei den anderen Büchern nicht schon ist).
Aber sonst: tolle Arbeit! Weiter so, hoffentlich gibt es auch bald mehr für Ö-Recht: Staatsorag und Grundrechte?
Die Arbeit mit den Büchern, macht die trockene „Büffelei“ echt leichter und man hat viel schneller Erfolserlebnisse!!
24.07.2003 23:51:41


Matthias
Die Fallbücher sind echt klasse.Noch besser wären sie allerdings, wenn sie den „klassischen“ Regeln der Rechtschreibung folgen würden und nicht einem Hirngespinst der Kultusministerkonferenz!
24.07.2003 14:10:45


Claudia
Es wäre eine große Freude und noch größere Hilfe, wenn es auch ein Fallbuch zu Staaatsrecht I und II gäbe.
Da ist die Verwirrung nämlich auch heimisch.Und es gibt kaum gleichartige bis kein Konkurrenz.
24.07.2003 13:38:07


simon / simon_vqfreenet.de
Konnte leider keine E-mailadresse finden und versuche über das Gästebuch kontakt auf zunehmen.
Habe einige Probleme mit der Lösung des Fall Nr.5 in eurem Buch schuldrcht bt (ISBN: 3-932944-08-9).Das Prüfungsschemata der ABG Vorschriften ist meiner Meinung nach unvollständig. Der § 310 BGB ist in der Prüfung nicht berücksichtigt worden. Wäre er berücksichtigt worden hätte man erkennen können das die §§ 308 und 309 BGB keine Anwedung finden, da der Verwender ger AGB und die andere Vertragspartei i.S.v. ß14 BGB Unternehmer sind.
Ich hätte eher ein Unwiksamkeit der Klausel aus § 307 Abs.1 Nr.1,2. hergeleitet.
Ich würde mich über schnelle Antwort freuen, da die Klausur bald vor der Tür steht.
23.07.2003 20:18:30

23.07.2003 09:29:09


Verena
warum gibts denn das buch bgb schuldrecht at nicht mehr bei amazon zu bestellen? auch im buchhandel klappt es nicht, da heisst es immer, sie wären nicht lieferbar!!
17.07.2003 21:25:59


Gentle
Sorry, leider ganz falsche Einschätzung! Von einem Versagen kann schon mal keine Rede sein. Habe die Klausur nämlich noch nicht geschrieben. Zudem weiss ich aus vergangenen Klausuren, dass ich einfach mit einem höheren Niveau rechnen muss. Also entweder die Klausur wird relativ einfach - dann wäre es wenigstens kein rausgeschmissenes Geld - oder der Korrektor hat bei Dir einfach ein Auge zugedrückt?! Bleib munter!
17.07.2003 19:42:25


Lieber Gentle
Offensichtlich liegt Dein Versagen an Dir. Ich habe nur mit diesem Buch gelernt und siehe da: 12 Punkte. Vielleicht was anderes studieren?
15.07.2003 10:15:25


Doro
Hi,
vielen Dank für Euer Fall-Buch Schuldrecht AT!!! Damit habt ihr mir den Hintern gerettet. Mein Prof war nämlich schon Ende sechzig und ohne Euch hätte ich das Schema nie kapiert. Mal sehen, ob es für BT I auch reicht....(wahrscheinlich eher nicht, aber ein bisschen Schwund ist eben immer...jetzt hab ich nämlich nen Prof der alles prüft..). Für Grundlagen, wenn man sich am Rande der Verzweiflung befindet, sind Eure Bücher jedenfalls ganz großer Sport! Danke!
12.07.2003 13:13:29


Gentle
Sorry, muss meine Kritik/ Anregung leider korrigieren. Das Fallbuch ist nicht zu oberflächlich, sondern kompletter Müll. Wer sich damit auf ne Anfängerübung vorbereitet knackt ganz schnell den Jackpot - Hauptpreis: Null Punkte! Warum nicht gleich die riesen Skizze weglassen und schreiben: „ A hat keinen Anspruch gegenüber B auf ....! „ So einfach wird es sich hier nämlich letztendlich gemacht. Jura für Vorschulkinder, herrlich! Nochmals sorry, aber das musste einfach mal raus.
11.07.2003 14:13:44


Martin
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch,
als geplagter Jura-Student im ersten Semester muss ich Ihnen mitteilen, dass mich ihr ansonsten recht gelungenes (aber leider zu einfaches um als Klausurvorberitung durchzugehendes) Lehrbuch BGB AT mich zusätzlich geplagt hat.
Wenn ich es richtig sehe, ist Ihnen im Fall 31 ein Fehler unterlaufen. Sie schreiben, „dass der Kaufpreis für den 300 € werten Hund 350 € betragen soll“. Diese Information ist aber nur erheblich wenn es heißt, dass der Kaufpreis des 350 € werten Hund 300 € betragen soll. Nur so passt der Fall übrigens auch zur Lösung.
Das Begreifen, dass hier ein Fehler vorliegt hat mich mindestens eine halbe Stunde gekostet...Viele Grüße aus Münster,
Martin Groß-Langenhoff
10.07.2003 21:37:27


Gentle
ZU BGB AT: Das Buch stellt wirklich eine nicht zu unterschätzende Hilfe vor allem für den Anfänger da. Der weiss im Zweifel vielleicht ne Menge, aber nicht wo das Gelesene/ Verstandende in der Fallprüfung untergebracht wird. Und genau das wird hier u.a. vermittelt. Kritisch anzumerken, wie bereits schon durch andere Einträge erwähnt ist die Oberflächlichkeit mit der der ein oder andere Fall gelöst wird ( Meinungsstreits?, Kausalität bei Anfechtungsprüfung? ). Das mag vielleicht bei einem WiWi reichen...........!
10.07.2003 12:51:49


schoko
ohne das buch sachenrecht 2 wäre ich an Immo echt verzweifelt. vvvvvviiiiiiieeeellllleeenn dank für die immer wiederkehrenden schemata und strukturen. mein prof hat immer so schlaue abgehobene sachen von sich gegeben und ständig dem BGH und der herrschenden meinung widersprochen (bla bla reine Gesetzesauslegung) und meine Aufzeicnungen waren echt extem chaotisch. Die Privatrechts-AG-Leiter waren manchmal echt arrogant und behandeln einen wie lästige fliegen. Der fall-fallag hat mir endlich den pfad aufgezeigt und über Hypotheken macht mir so schnell keiner etwas vor. Ich ärger mich nur, dass ich nicht schon viel früher auf Sie gekommen bin.
Kleine Kritik: Ich finde aber trotz aller Lockerheit, sollten keine Kraftausdrücke benutzt werden. Hat mich immer ein wenig irretiert....:)
10.07.2003 07:04:14


Hallo Timur
Wie kommts, das Beck nur die NJW und NJW-RR CD-Rom für 1000 Euro verkauft und du für 7???
08.07.2003 19:17:33


Hallo Timur
Wie kommts, das Beck nur die NJW und NJW-RR CD-Rom für 1000 Euro verkauft und du für 7???
08.07.2003 19:15:37


Hallo Francoise
du solltest mal rausgehen, statt abends immer nur blöd Jurabücher zu lesen... Dann lernst du nämlich auch mehr Leute kennen und musst dir nicht immer vorstellen, wir Autoren von irgendwelchen Büchern aussehen.
08.07.2003 11:12:32

08.07.2003 08:35:00

08.07.2003 08:34:49


Francoise Delacroix
Deine Büchern sind wunderbar. Nun kann ich entlich den Sinn von den Ganzen Struktur erkennen. Manchmal, wenn ich die Einleitung oder die Kommentaren lese, frage ich misch, welchen Mann hinter so lustigen Formulierungen steckt? Ich bin derzeit in Austausch von Paris in Deutschland und habe noch nicht so vielen Leuten kennengelernt, weil ich etwas, wie sagt es, schuchtern, bin. Wenn ich nach den Sport, den ich an die Abend mache, an deinen Büchern wieder gehe, bin ich oft alleine und stelle mir vor, wie Du aussehen kannst. Ich würde Dich gerne auf einen Foto auf deinen Homepage sehen...
07.07.2003 18:07:14


Hans Dampf in allen Gassen
Allööh, ich bin´s - der „H·ns Dampf in allen Gassen“. Mache gerade eine Lernpause und bin mit der Nase voll auf die Internetadresse gestupst. Hoffe nur, dass ich jetzt nicht auch so einen Mist schreibe wie so mancher vorher hier. Kritik, Fehler und so und diese Forderungen nach immer mehr. Der arme Autor! Jetzt hat er sich schon extra die Zeit für die bisher erschienen Bücher genommen und ihr? Ihr gönnt ihm keine Pause! Nicht einmal ein wenig Zeit wollt Ihr ihm lassen, die Freuden des Lebens zu genießen, die er doch mit seinem durch Euch verdienten Geld erleben könnte. Nein, Ihr seid machmal ein wenig undankbar. Euer „Hans Dampf in allen Gassen“
07.07.2003 17:50:26


Annette
Bin Rechtsanwältin und gebe Rechtskundeunterricht an 2 Gymnasien. Nachdem ich mich 3 Jahre mit althergebrachten Lehrbüchern herumgeplagt habe, um den Stoff auf den level der Oberstufenschüler umzuarbeiten, habe ich vor einem Jahr diese supertollen Bücher entdeckt und sehr schätzen gelernt. Ich brauche keine anderen Bücgher mehr zur Unterrichtsvorbereitung und wünschte, diese Bücher hätte es schon zu meiner Studienzeit /1977 gegeben. Im Verwaltungsrecht - auch heute noch überhaupt nicht mein Ding, habe ich jetzt erst einiges so richtig verstanden. Ich kaufe jedes Buch das neu erscheint. Bitte weiter so!!!
07.07.2003 13:12:53


Lars
Warum macht ihr eigentlich immer Versprechen, die ihr nicht haltet?
Ich will Verwaltungsrecht!!!
Gruß,
Lars
05.07.2003 11:02:09


(Nicht mehr) frustrierter Jurastudent
GEBT MIR MEHR von diesen Büchern!!!
03.07.2003 08:54:22


masta
@!!!: fall 49 und 50 sind NICHT (komplett) identisch: bei 50 ist noch n Erfüllungsgehilfe dabei...
02.07.2003 19:03:50


@ Timur
Bitte melde dich...hast auf meine mail nicht geantwortet...bin an cd interessiert.danke
01.07.2003 12:09:38


Jens
Habe diese CD Rom von Timur gekauft...ist echt nicht schlecht!Danke nochmals.
27.06.2003 11:02:50


!!!
Betrug!
Habe mir die Fälle zum Schuldrecht AT gekauft. Und was ist?
Es sind nur 49 Fälle, da Fall 49 und Fall 50 komplett identisch sind.
25.06.2003 20:41:39


Timur
Habe sämtliche Entscheidungen im Volltext aus BGHZ, NJW, NJW-RR ab dem Jahr 1981 auf CD-Rom.
Erleichtert einem enorm die Arbeit beim Finden von Entscheidungen; kein Suchen mehr im Seminar oder der UB.
Für 7,- Euro inklusive Versand könnt ihr sie haben.
Bei Interesse e-mail an:
timurleng2003@yahoo.de
25.06.2003 00:03:37

21.06.2003 12:42:41


Ulrike
Die Bücher sind sehr hilfreich für die Klausuren. Leider habe ich festgestellt das es kein buch zu Miet- Reise-Makler-Vertrag gibt... Vielleicht demnächst ???
18.06.2003 20:48:40


Britta
Gibt es in irgendeinem der SchuldR-Bücher irgendeinen Fall, der sich mit dem Kauf eines Neuwagens beschäftigt (NWVB Formularvertrag)? Bzw der vielleicht die Problematik Schuldnerverzug oder unverbindliche Lieferfrist zerflückt??? Daaanke für eine zeitnahe Antwort [britta@planet-elpaso.de]
18.06.2003 00:14:37


Julia
Ich und meine Kommilitonen liegen den BGB-Teilen zu Füssen!! Als Wirtschaftswissenschaftsstudenten und somit kleinen „Jura-Idioten“ sind diese Bücher das Beste was uns passieren konnte! Vielen, vielen Dank und bitte Daumen drücken für unsere BGB/HGB-Klausur!
Danke und Gruß
17.06.2003 22:11:21


sebastian
bgb schuldrecht at, fall 18, es handelt sich in der lösung um ein rad, nicht eine uhr, aber sonst sind alle bücher top, big thanks
17.06.2003 13:45:55


zaoul
1. Ihr bettelt um Rückmeldung, aber gebt keine email-Adresse an - „unzeitgemäß“ sagt der moderne Student...
2. Was ist das Problem mit den Altpapierbergen, wenn eine Schuldrechtsreform eine neue Auflage eines Buches verlangt? Druckt die Bücher doch auf Altpapier! Hält genauso lange wie „frisches“ Papier auch.
Ansonsten: Super, weiter so!
10.06.2003 15:21:54


Möchtegernbesteher
hätte gern ein buch zum arbeitsrecht, oder einen guten tipp
05.06.2003 15:41:14

27.05.2003 12:00:09


Rosinchen
Wann erscheint endlich Familien- u. Erbrecht?Bücher sind Klasse!Fehler sind dazu da, dass man sie macht, Oder?!!Viele liebe Grüsse
26.05.2003 22:41:18

26.05.2003 16:54:54


Daniel
Wann kommt endlich Verwaltungsrecht I in der Neuauflage? Hab mitte des Monats Klausur!!!!!!!!!!!!!!!
26.05.2003 15:31:04


Fehler-Finder
BGB AT - Fall 31: Fall und Lösung stimmen bezüglich des positiven Interesses nicht überein.
26.05.2003 13:39:41


Kanuk
Also eure Strafrechtsbücher sind wirklich gut. Aber beim Zivilrecht muss ich mich doch sehr wundern. Hier wimmelts nur so von Fehlern und es ist schon sehr oberflächlich. Ausserdem versteh ich nicht, wieso ihr § 142 BGB nicht im Prüfungspunkt „Anspruch erloschen“ prüft, also nicht als rechtsvernichtende Einwendung betrachtet. Es ist auch irgendwie merkwürdig, wenn sich ein Autor in allen drei Fachbereichen austobt. MfG
22.05.2003 14:35:45


Daniel
Seit Beginn des Studiums sind die Bücher eine der besten Hilfen zum lernen! Wann kommt Erb- und Familienrecht?! Weiter so! Grüße aus Tübingen
15.05.2003 22:36:25


Julchen
Also, ich liebe die Fall-Bücher...............versüßen das Studium ganz schön und machen das Lernen einfacher!!!!!!!!! Hat mir schon zu so einigen, sehr kurzfristigen guten Prüfungsergebnissen verholfen. VIELEN DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!! :-))
15.05.2003 16:32:57


Strafrecht AT, Fall 12
Z befindet sich doch in einem Erlaubnistatbestandsirrtum. Er nimmt Umstände an, die ihn - wenn sie tatsächlich vorlägen - nach ß32 rechtfertigen würde. Das ist in der Lösung nicht berücksichtigt worden...
Ansonsten sind die Bücher super!
15.05.2003 10:18:00


Der nun glückliche!
BGB AT - gerade noch rechtzeitig zur Klausurvorbereitung! DANKE!!
14.05.2003 22:08:59


Frog
Lieber Herr Autor!
Bitte nicht so oft mit der holden Jana umziehen, dafür lieber Sachenrecht I und Verwaltungsrecht II rausbringen!!! Die lockere Mundart in den Büchern motiviert und bietet eine schöne Abwechslung zu den viel zu vielen trockenen, humorlosen Juristen. Mir ist zwar auch aufgefallen, dass sich hier und da einige Schusselfehler eingeschlichen haben, aber es sind ja keine Kapitalfehler. Ich kann damit leben, wenn die gesparte Korrekturzeit in das Verfassen neuer Bücher investiert wird ;)
Den Aufbau finde ich übrigens genial, da sich durch die steten Wiederholungen im Fall selbst vieles fast „nebenbei“ einprägt. Klasse Prinzip. Weiter so, mit Ihren Büchern macht Jura auch mal Spaß. Frog.
13.05.2003 19:37:06


Fight Brumpf
.... Endlich hast du BGB AT veröffentlicht. Wurde aber auch Zeit!! Bin schon fast zu deinen Mitbewerbern abgewandert.
13.05.2003 11:45:37

12.05.2003 14:02:23


schon wieder Christopher
...das Buch als Druckwerk ist eindeutig eine Sache i.S.d. ß90 BGB, das zugrundeliegende Werk unterliegt jedoch dem Urheberrecht.117 Trotzdem kann auch ein Sachmangel für ein Buch geltend gemacht werden, der sich nicht auf Äußerlichkeiten wie Einband oder das Fehlen von Seiten bezieht, sondern auf inhaltliche Mängel wie falsche Übersetzungen in einem Sprachführer. 118 (http://www.ffs.or.at/artikel/diplom_matthias/diplomarbeit.html) Fußnote 118
Bekanntester Fall wohl die ,,Nottestamentmappe`` BGH LM ß459 BGB Nr.32; Larenz, Bd.II S.37 mit weiteren Beispielen; Zu dieser Problematik genauer Lang und Neumann
10.05.2003 17:33:04


nochmal christopher
ich überlege gerade ob eine Fehlerhäufung in einem Buch einen Sachmangel darstellt. vereinbart war es nicht dass es fehlerfrei ist, wobei man sich streiten könnte ob es es nicht doch konkludent vereibart wäre. jedenfalls erwartet man bei einem Fallbuch keine Fehlerhäufung in den Lösungen. kleine Fehler sind ok aber gleich solche Hämmer. deshalb sagte ich es liegt ein Sachmangel vor. Die Rechtsfolgen kennen wir. (Ist es jetzt möglich ein fehlerfreies Buch nachzuliefern, das es noch gar nicht gibt? sicher ja, ausbesserung des mangels wäre möglich wenn ihr mal auf der homepage eine verbesserung reinstellt, und diese an die Buchläden schickt.)
10.05.2003 17:24:53


Christopher
also ich fasse zusammen: Fehler in Schuldrecht BT in Fall 5, 14, 16 !
10.05.2003 17:18:43


Christopher
Wie schon mehrfach hier angesprochen finden sich diverse kleine und grosse Fehler (Schuldrecht BT Fall 5 —> 2 Unternehmer) in den Büchern, deshalb wäre es mehr als sinnvoll mit einer unterrubrik auf der Homepage diese Fehler zu berichtigen.
mfg
10.05.2003 10:30:36


lotusblume
ihr seid einfach kapitalisten, schlechte formulierungen,zu oberflächlich, keine struktur,ich sag nur geldverschwendung! WARUM VERARSCHT IHR DIE LEUTE NUR SO?
07.05.2003 16:53:17


Big-milian
Habe mir bereits Schuldrecht BT bestellt, vermisse jedoch Handelsrecht. Kann ich in diesem Leben noch mit einer Veröffentlichung zu diesem Thema rechnen? Wer hat einen guten und ernstgemeinten Rat für mich! Bemerkung: Dies ist ein Gästebuch und keine Müllkippe für verbale Entgleisungen; also Spinner: „Wir müssen draußen bleiben!“ Allen Studierenden noch viel Erfolg!!!!!!
06.05.2003 22:56:40


Kritiker
Habe mir gerade Strafrecht BT 1 gekauft.
Ich hoffe ja nicht das das gesamte Buch so schlampig aufgebaut ist wie schon die ersten Seiten. Strafrecht BT 1 Nichtvermögensdelikte 4. Auflage beginnt auf S. VI (Inhaltsverzeichnis) gleich mit der Überschrift „Diebstahl und Unterschlagung.“
Darunter stehen dann die Fälle zu:
Totschlag,
Mord,
Tötung auf Verlangen
Minder schwerer Fall d. Totschlags usw.
Gebt Euch doch nicht so dermaßen der Lächerlichkeit preis. Auch das 4 fache Vorwort zur 1sten, 2ten, 3ten und 4ten Auflage sollte gekürzt werden, das liest (außer in Lehrbüchern) eh keiner. Und ein dickes Lehrbuch will man ja gerade nicht kaufen.
Ansonsten sind Eure Bücher spitze, nur mehr Obacht auf die Details.
06.05.2003 22:26:33


Sotiris
Lieber Egbert, nach 12 Jahren war ich für ein Paar Tage in Köln beim Petros gewesen.Leider ist mir nicht gelungen deine Telefonnummer herauszufinden. Ich würde mich wenigstens auf ein E-mail von dir freuen (babatzim@yahoo.com) (Dein Werk ist hervorragend und ich hoffe wir als alte, gute (?) Schüler einen ganz kleinen Beitrag dabei geleistet zu haben! Alles Gute, Sotiris der „böse“!
02.05.2003 23:25:19


Sotiris!
Lieber Egbert, nach 12 Jahren war ich für ein Paar Tage in Kölle, beim Petros ! Leider ist mir nicht gelungen deine Telefonummer herauszufinden. Am Samstag (3.5.03) Morgen fliege ich zurüch nach Thessaloniki. Ich würde mich wenigstens auf ein E-mail von dir freuen.(babatzim@yahoo.com).Dein Werk ist hervorragend und ich hoffe dir als ehemalige gute(?)Schüler dabei geholfen zu haben!! Sotiris, der „Böse“ oder der Kaffekocher.
01.05.2003 21:13:51


Chris
Vorweg: Die Bücher sind echt klasse ! Einerseits sind sie Quantitativ sehr umfänglich, worunter, andererseits, die Qualität nicht gelitten hat. Prima. Diese Reihe findet hoffentlich ihre Fortsetzung in den va. in den Grundlagengebieten.
Dann allerdings ein(e) Hinweis/Frage (?) zu Schuldrecht BT.
Ersteinmal grundsätzlich sollte die Zitierweise bei den Mängeln im Kaufvertrag nicht mit § 434 Nr. X beginnen da Anspruchgrundlage für ,meinentwegen, Mängelbeseitigung § 439 I 1. Alt oder eben § 440 usw. Ich würde also immer zitieren: K könnte gg. V einen Anspruch auf Mängelbeseitigung gem. § 439 I 1. Alt., iVm. §§ 437 Nr. 1, 434 I Nr. x. Jedenfalls wurde uns eingebleut, dass § 437 „nie, nimmer, nicht Anspruchsgrundlage sein kann“.
Dann zu Fall 1 und allen Fällen die in diesem Problem ähnlich gelagert sind: Nach ,mir zumindest geläufiger aber umstrittener h.M., ist der Anspruch auf Neulieferung beim Stückkauf nicht von vornherrein ausgeschlossen. Ist der Stückkauf funktionell mit einem Gattungskauf vergleichbar (also handelt es sich nicht um ein Einzelstück...Paradebsp. wie Fall 1) so ist der Anspr. nicht nach § 275 I auzuschließen wenn es dem Verk. ohne weiteres mgl. ist aus der Gattung oder dem Vorrat neu zu liefern. Näheres zu den Argumenten dafür sollte eigentlich in einem guten Lehrbuch stehen. (auf jeden Fall bei Oetker: Vertragl. SchV). Ansonsten könnte man vielleicht bei den Tierfällen §§ 90,90a einbeziehen. Ich hoffe nicht, dass ich hier vollkommen Schwachsinn erzählt habe...
28.04.2003 21:55:57


Juritschi
Danke für BGB AT auch wenn es ein bisschen länger gedauert hat.!!!
28.04.2003 00:16:39


john cash
Super Buch. Nur eine Frage zu:
BGB Schuldrecht BT 3. Aufl. // Fall 14// S. 80
Wieso werden die §§ 309-307 mit AGBG zitiert? Die stehen doch ganz normal im BGB? fuer einen tipp wäre ich sehr dankbar. john.cash@muenchen-mail.de
21.04.2003 13:54:00


Referendarius
es wäre wirklich klasse wenn der fall fallag sein angebot an fallbüchern auch auf familien- und erbrecht erweitern würde. auch ein zpo oder stpo fallbuch wäre wirklich hilfreich und vermutlich beliebt.
19.04.2003 18:44:25


kasanova sux
olli ist echt ein ziehmlich weiblicher Name!!! Probiers nicht unbedingt bei Juristinnen- geh halt auf „ich bin dumm und hohl.de“ cu
18.04.2003 11:40:46


kasanova
hallo olli 1982,wenn du weiblich bist,hätte ich gern kontakt mit dir machen.ciao(hassene_da@yahoo.de)
10.04.2003 19:08:53


Olli1982
Sind die Bücher Die Fälle Schuldrecht AT und BT (2002) zum neuen oder alten Schuldrecht?????
10.04.2003 10:33:42


evizoefel@gmx.de
Hi! Hab bisher immer sehr erfolgreich mit Deinen Büchern für meine Prüfungen gelernt.
Leider habe ich jetzt ein Problem das ich trotz der Bücher nicht klären kann.
Wenn man beim Kaufvertrag eine Sache mangelhaft geliefert bekommt muß man ja eine angemessene Frist nach § 323 BGB setzten, aber woher weiß man denn wie lange diese Frist sein muß, damit sie angemessen ist?
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
Ciao
04.04.2003 22:41:40


Jura-Ritter
SuperädieBücher
01.04.2003 22:11:49


Seit Jahren warte ich nun schon auf das Buch:Sachenrecht 1. Kommt das irgendwann mal? Wäre echt super!!!!
17.03.2003 13:49:27


Kasanova
ich möchte nur mit den Juristinen Mädchen verbinden.Bitte senden an : hassene_da@yahoo.de,bis dann
15.03.2003 15:12:49


Kasanova
ich möchte nur mit den Juristinen Mädchen verbinden.Bitte senden an : hassene_da@yahoo.de,bis dann
15.03.2003 15:12:13


A. Grimm
Horido, kurze Frage zu Fall 18 im Sachenrecht 2: „Zwar war H zum Zeitpunkt der Abtretung Hypothekeninhaber.“ - War die zunächst wirksam bestellte Hypothek nicht schon zuvor wegen begründeter Darlehensvertragsanfechtung zur Eigentümergrund- schuld geworden? Wie kann H dann Hypothekar sein? Antwort wäre nett: aj_grimm@yahoo.de
13.03.2003 11:04:42


Viola
Geniale Bücher!
Hat Egbert denn eine Mail-Adresse für Lob/Kritik??? Geht schneller und vor allem einfacher als snail mail....
v.c.k@gmx.de
05.03.2003 13:50:07

24.02.2003 11:59:25


Jürgen
Wann kommt BGB - AT nun raus?
17.02.2003 20:18:19


Sachenrecht
hi, habt ihr gute internetseiten zum Sachenrecht(mit Fällen)?
14.02.2003 15:24:18


Bettina
Hallo, finde Eure Bücher echt klasse. Hab aber was formulierungstechnisches zu Eurem Fälle-Buch Schuldrecht-AT (Neues Schuldrecht) anzumerken. In Fall 19 schreibt Ihr: „Fraglich ist allenfalls, wie es sich auswirkt, dass bezüglich der restlichen Teile eine Übereignung möglich ist.“ Ich habe vor kurzem sehr nachdrücklich erklärt bekommen, dass man diese Formulierung lieber nicht verwenden sollte, da man so nicht in den Konjunktiv kommt, mit dem man ja im Obersatz einsteigen muss. So würde man verleitet, einfach nur zu erzählen, was einem so auffällt, aber nicht mehr sauber zu subsumieren. Deswegen wollte ich anregen, ob es nicht besser wäre, zu formulieren: „Allerdings könnte der Anspruch auf Kaufpreiszahlung gemäß § 326 I 1 in Verbindung mit § 411 III BGB zu mindern sein“, oder so ähnlich.
Schönen Gruß
11.02.2003 18:32:01


Erbbeauftragterfamilienrechtler
Hallo, werdet ihr auch bald ein Fall buch zum Familien- und Erbrecht herausbringen??
07.02.2003 16:02:37


Pecedo
Da flaniere ich ziellos durchs www, und worauf stoße ich zufällig? Auf Egbert Rumpf-Rometsch und den Fall-Fallag! Mitte der Achtzigerjahre des zwanzigsten Jahrhunderts bereiteten wir beide uns gemeinsam auf das Erste juristische Staatsexamen vor...Egbert,alles Gute und viel Erfolg mit Deinem Verlag!
04.02.2003 11:15:00


Andre
Ein Hinweis zjm Fälle-Buch „BGB - Schuldrecht BT“. Dort heißt es bei Fall 32 auf S.175 der Sachmangel wegen Fehlens der gewöhnlichen Beschaffenheit usw. ergebe sich aus § 633 Abs. 1 S. 2 Nr. 2. Richtigerweise ergeben sich die Sachmängel jedoch nicht aus Abs. 1, sondern aus Abs. 2.
31.01.2003 21:50:34


Rechtlegastheniker
Wer kann mir Bücher zum Handelsrecht empfehlen, die ähnlich aufgebaut sind wie „Die Fälle“?
Danke!Vielleicht schreibt ihr mir eine E-Mail:goldenesternchen@web.de
27.01.2003 20:20:02


www.das-neue-schuldrecht.de
25.01.2003 19:21:39


Ein gutes Fallbuch zum neuen SchuldR von Rauda:
„55 Fälle zum neuen Schuldrecht“
(Richter-Verlag)
kostenlose Probefälle unter: www.das-neue-schuldrecht.de
— endlich ein fehlerfreies Fallbuch!
25.01.2003 19:19:08


www.das-neue-schuldrecht.de
25.01.2003 19:11:20


www.das-neue-schuldrecht.de
25.01.2003 19:08:42


Simon
Erst einmal Lob an den Fall-Fallag. Hier wurde wirklich eine Marktlücke gefunden.
Aber ich würd jetzt auch gern was klären.
In „Die Fälle Strafrecht BT 1“ ist ein Vekehrsdeliktsfall, bei dem mir die Lösung nicht sonderlich klar ist: es geht grob gesagt um § 315c (ich hab das Buch jetzt nicht da).
Mir scheint es hier richtiger beim Fahrer bzgl. der Gefährdung bewußte Fahrlässigkeit anzunehmen statt Vorsatz. Dafür spricht nicht nur
1) dass die Rspr. dies häufiger annimmt
(auch die unteren Gerichte, um sich nicht auf eine Revision einzulassen)
sondern es geht auch aus dem Sachverhalt mE hervor.
2) der Fahrer bietet seinem Kumpel die Gefälligkeit an ihn nach Hause zu fahren.
Da wird er doch wohl hoffen, dass die Autofahrt ein völlig unspektakuläres Ende nimmt, außer es ist ihm alles egal.
3) er weiß zwar dass er fahruntüchtig ist, aber er fährt langsam und es ist fraglich, ob man daraus schließen kann, dass er die Gefährdung von Leib und Leben oder von Sachen von bedeutendem Wert in Kauf nimmt.
Also Klarstellung wär nicht schlecht; vor allem im Fazit wird der dolus eventualis so wenig begründet.
Hochachtungsvoll Simon
moebiu01@stud.uni-passau.de
24.01.2003 10:22:43

24.01.2003 09:08:32


Ein kleiner Fall
Nun es ist soweit, der Fall vom 04.02.2002 erfährt eine Wandlung. Dem unheolbar geisteskranken Dr. D. ist es gelungen aus der Nervenheilanstalt zu entkommen. Er geht nach wie vor seiner alten Beschäftigung, dem Verkauf gebrauchter Bücher nach. Heute hat er ein ganz besonderes Exemplar im Angebot: Einen Lackner/Kühl 23. Auflage mit einer speziellen Kommentierung des § 242 StGB. Auf dieses Buch ist der U schon seit langem scharf. Da er aber nach wie vor wenig Zeit hat, muß er sich auch diesmal einer Hilsperson bedienen. Die A hatte jedoch, nachdem ihre Kleidung derart in Mitleidenschaft gezogen war, von weiteren Diensten für U abstandgenommen. Um nicht erneut von dem hochgradig gestörten Dr. D. überrumpelt zu werden hat U diesmal den stets bewaffneten und als schießwütig bekannten P angeheuert, der wenn eine gute Entlohnung für wenig Arbeit herausspringt so ziemlich alles macht. Als Ort für die Abwicklung des Geschäfts vereinbaren U und Dr. D. telefonisch die Büroräume von W.T., der seit nunmehr 5 Jahren ununterbrochen in der Karibik weilt. Diese Räumlichkeiten waren Ihnen von dem Gehilfen des W.T. dem H.G. mit den Worten:“ Hoppla, bei einem krummen Geschäft sag´ ich nicht nein“ angeboten worden. Der H.G. sollte hierfür eine Provision iHv 5% der Kaufsumme erhalten. Die Hälfte davon mußte er an seinen Chef in die Karibik weiterleiten. Zu dem besagten Treffen erscheinen also der P, welcher den U vertritt, H.G. als Ausrichter des Spektakels und Dr. D., welcher ein eulenartiges Tier bei sich zu tragen pflegt. P ist diesmal bezüglich der Höhe seines Kaufangebotes durch U nicht beschränkt. Während der zähen Verhandlungen passiert, was passieren mußte. Das eulenartige Tier E liebt nichts mehr als Cognac in großen Mengen. Angelockt durch eine Flasche billigsten Fusel in einem Schrank des W.T. fliegt er auf. Dadurch erschrocken eröffnet P. sofort das Feuer aus einer mitgeführten Kurzwaffe. Bevor der Schuß sich jedoch löst kann Dr. D. dem P.in den Arm greifen, so daß der Schuß nicht E sondern H.G. trifft. Dieser trägt jeodch seiner Tätigkeit und seinem Auftreten angemessen stets einen Bauarbeiterhelm, so daß der Schuß des P. ihn nicht verletzt. Daruafhin kommt es zu einem Handgemenge infolgedessen H.G. sich des Lackners bemächtigen und fliehen kann. Dr. D.verlangt nun von P und U Schadensersatz, da man H.G. nicht habhaft werden kann. Er hatte sich mit der Beute zu seinem Chef in die Karibik abgesetzt und es ist mehr als zweifelhaft, ob die beiden jemals zurückkehren werden. Rechtslage?
23.01.2003 10:31:07


alex
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch,
leider hat sich in Ihrem aktuellen Fall-Buch „BGB-Sachenrecht2 ein
kleiner Fehler oder zumindest eine Unvereinbarkeit mit der h.M. eingeschlichen.
In Fall 40 wenden Sie ß892 analog an.
Dazu sollte hier jedoch kein Platz sein, da auf die Vormerkung § 893
2. Alt anwendbar ist (BGH 57, 341), dieser verweist dann wiederum auf
§ 892.
§ 893 ist anwendbar, weil es sich bei der Bestellung einer
Vormerkung um ein nicht unter die Vorschriften des § 892 fallendes
Rechtsgeschäft handelt, welches eine Verfügung über das Grundstück
enthält. Die Vormerkung ist nämlich ein auf die Rechtänderung am
Grundstück gerichtetes Geschäft.
Vielen Dank für das ansonsten sehr gut gelungene Buch!19.01.2003 15:27:34

13.01.2003 19:35:53

04.01.2003 17:40:01


Erscheint Sachenrecht 1 bald? Blicke nicht ganz durch ohne Euer Buch.
03.01.2003 15:51:40


Elch
Bitte bringt Sachenrecht 1 raus grade für den Einstieg sind eure Bücher super gut!!
01.01.2003 19:53:33

Zu den Einträgen von 2002