Koffeinabhängiger
Hallo, ich schlage mich durch viele Koffeinhaltige nächtliche Trainingslager, um mit „Sachenrecht 1“ ( was es leider noch nicht gibt ) klarzukommen. BITTE versucht bis Sommer 2003 auch Sachenrecht 1 herauszugeben. Als langfristiges Ziel wäre es von euch eine Wohltat an allen Jurastudenten, wenn ihr es hin bekommt eine komplette BGB-Serie zu erstellen, wie für Strafrecht schon geschehen. Bitte Bitte Bitte!!!
30.12.2002 14:19:44


VERWALTUNGSRECHT???
Hi, ich habe bei amazon erfahren, dass das Verwaltungsrecht AT Band nicht geliefert werden kann, weil der Verlag nicht liefert. Was soll das? Auch bei Buchläden findet man VerwR AT nicht mehr. Bitte um Aufklärung
27.12.2002 16:04:54


Zao
an mir kommt Bond nicht ran.
19.12.2002 20:13:35


Zao
an mich kommt Bond nicht ran.
19.12.2002 20:13:17


Dr. No
Dam dadadadaaa, damdamdam damdadadaaaa, tadada düdüüüüüü, düdeldüüüüüüüü. Hihi, Lizenz zum töten ;-)
19.12.2002 15:13:09


bond
sonst mach ich gebrauch von meiner lizenz zum töten.
19.12.2002 11:49:34


bond
will auch sachenrecht 1 und zwar sofort. und außerdem unbedingt sachenrecht 2. dringend!!!!!!!!!!!
19.12.2002 11:48:17


Tine
Hallo, kann nirgends das Buch zu Sachenrecht 2 kaufen, wann erscheint die Neuauflage oder hat jemand noch das von 2000 das er gerne weiterverkaufen möchte? Bitte melden!
16.12.2002 23:15:37

12.12.2002 21:03:10


Hassene
Hallo,finde ich Ihre Bücher sehhhhhhhhhhhr gut,aber teuer!!!!!
12.12.2002 21:02:44


Eva
In Strafrecht BT1 ist Ihnen im Inhaltsverzeichnis ein Fehler unterlaufen. Sie führen Diebstahl und Unterschlagung als Inhaltspunkt auf, leider wird dieser Punkt erst in Strafrecht BT2 angesprochen! Vielen Dank!
06.12.2002 11:58:52


gestresste
bitte bringt endlich BGB AT und Sachenrecht I heraus. ich bin sonst wirklich richtig aufgeschmissen. BBBBBIIIIITTTTTEEEEEE !!!!!ich glaube ich spreche im namen vieler fallfallag Fans. Danke
02.12.2002 22:46:42


Lazy
Also eure Bücher sind zwar ok aber es wimmelt nur so an Fehlern. Allein in diesem forum sind etliche aufgeführt. Zwar sind die nicht immer erheblich aber immerhin. MEine einen weiteren gefunden zu haben.
Im Werkvertragsrecht ist für eine Eröffnung der Rechte des Bestellers aus § 634; stets notwendig, dass das Werk bereits abgenommen wurde. Ist das Werk noch nicht abgenommen steht dem BEsteller noch der Anspruch aus § 631 I zu. Dieser Punkt taucht nirgends in eurem Fällen zum Werkvertragsrecht auf.
01.12.2002 17:30:36


Tübinger
Bitte Erbrecht und Familienrecht ins Sortiment aufnehmen !!!
27.11.2002 12:37:41


Tübinger
Ich finde „die Fälle“ absolut klasse geschrieben und aufgebaut, vor allem ist man beim Lernen motiviert. Allerdings musste ich die Erfahrung machen dass sie leider den Stoff nicht umfassend abdecken und somit Wissenslücken in der Klausur bleiben. Vielleicht sollten sie noch etwas tiefergehende Fälle beinhalten, die bis zum Examen als Lehrmatrial sich eignen.
27.11.2002 12:31:23


MoinsenihrSchläfer
LEst mal die Gesetze genauer;
in Schuldrecht BT; S.176 Fall 32; schreibt ihr städnig § 633 I S.1 BGB, den gibt es gar nicht, jedenfalls nicht in meinem Gesetz...
Es handelt sich dabei um § 633 II S.1 BGB usw. bei
25.11.2002 18:36:30


Niels Bauer
Hallo.
In Fall 5 handelt es sich um zwei Unternehmer -> ß310 BGB
Mfg
23.11.2002 12:30:16


Strafrecht BT II / Vermögensdelikte
Anmerkung zum Aufbau des § 242:
Im subjektiven Tatbestand wird geprüft:
a. Vorsatz
b. Zueignungsabsicht
c. Objektive Rechtswidrigkeit der
Zueignung
d. Vorsatz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit
Das geht aus Eurem Schema nicht eindeutig hervor.
Grüsse
Karin
22.11.2002 20:18:26


Ina
hallo, wann kommen endlich Werke zu allen Rechtsgebieten ?! Bitte !!
16.11.2002 22:48:58


Lawfinger
Hi.
Schuldrecht BT; Fall 14 sind zwei Unternehmer oder bin ich völlig dämlich.
Demnach ist § 305 II ebenso wie ß308; 309 usw. nach § 310 I S.1 NICHT ANWENDBAR. Oder habe ich hier eine nicht gekannte Wissenlücke.
MFG
13.11.2002 21:53:26


Sokrates
Anmerkung zu Schuldrecht BT; FAll 5.
Da es sich um zwei Unternehmer § 14 bGB handelt, gilt hier nicht die Beweislastumkehr des § 476, d.h. der Käufer hat zu Beweisen, dass der Mangel bei Gefahrübergang vorlag. Dies ist ein erhebliches Problem des Falles auf das im Buch nicht eingegangen wird. Wie schnell erstellt ihr Eure fälle eigentlich. *kopfschüttel*
10.11.2002 15:40:58


Es geht um mehr als das neue schuldrecht
schön und gut. gibt es auch eine Site wie zb. www.sachenrecht.de ?
10.11.2002 13:29:47


www.das-neue-schuldrecht.de
10.11.2002 12:58:20


www.das-neue-schuldrecht.de
10.11.2002 12:57:05


www.das-neue-schuldrecht.de
10.11.2002 12:56:09


www.das-neue-schuldrecht.de
10.11.2002 12:55:44


www.das-neue-schuldrecht.de
10.11.2002 12:55:10


www.das-neue-schuldrecht.de
10.11.2002 12:54:45


www.das-neue-schuldrecht.de
Hier gibt es Fälle kostenlos.
10.11.2002 12:54:16


Der Neue Fall Verlag
Wäre es nicht mal eine gute Idee dem Fall-Fallag Konkurrenz zu machen? Mit einem ähnlichen Fall Buch? Denn Konkurrenz belebt das Geschäft, aber beim Fall Fallg scheint nichts belebt zu sein, außer das Gästebuch.
Die juristischen Verlage sollten diesen lukrativen Fall-Markt erschliessen und viele stud.iurs glücklich machen indem sie das Konzept vom Fall-Fallg übernehmen, denn dieses Konzept hat sich bewährt.
10.11.2002 08:41:01


BGB AT
da sich hier vom Fall Fallag beinahe niemand äußert, habe ich bei der Buchhandlung nachgefragt, wann BGB AT rauskommt:
FRÜHJAHR 2003
Also, viel Spass beim warten.10.11.2002 08:32:35


Platon.
Ach ja und schön wäre auch wenn sich Kollege Egbert mal zu den Fragen die hier ab und zu gestellt werden äußert.
Kundenservice soll sich ja bekanntlich aus auszahlen, und wenn man schon so eine Seite strikt dann wohl um den Kunden besseren Service zu bieten.
mfg
09.11.2002 14:43:05


Platon
Hi.
In Schuldrecht BT; Fall 6; S.45 steht
„dann dürfte sich die Sache nicht für die gewöhnliche Verwendung eignen ODER ...“
Der Gesetzestext § 434 I S.2 Nr. 2 sagt aber ausdrücklich UND.... Somit ist hier von kummulativen Tatbestandsmerkmalen auszugehen; nicht alternativen.
Ansonsten sind Eure Bücher echt super, eine ideale Lernform gerade für Anfänger, praktisch orientiert, prägnant und auf das wesentliche beschränkt.
09.11.2002 14:31:55


Der BUTT
Hi.
Fall 5 ; BGB Schuldrecht BT
scheint mir in der AGB Prüfung der K ein Unternehmer zu sein § 14 BGB, so dass § 305 II BGB gar nicht zur Anwendung kommt —> § 310 I S.1 BGB....
Hinten in BGB Schuldrecht BT ist abgedruckt dass es BGB AT schon gibt, habs aber noch nirgends gesehen, wann kommt das raus ?
08.11.2002 21:59:42


Mario Fuchs
Erscheint Sachenrecht I in absehbarer Zeit?
07.11.2002 16:09:52

06.11.2002 19:39:50


Honeck
Bringt bitte mal das Buch BGB AT die Fälle heraus Danke!!!!!!
06.11.2002 11:25:02


:-)-[-< Jo Man, echt interessant hier:)
03.11.2002 11:13:24


Helena
Liebe Marie,
du suchst eine GUTE KRANKENKASSE ?
www.bkk-ktp.de01.11.2002 22:30:28


Falls Ihr mal Probleme habt
Wißt Ihr wer es richtig kann? Klaus-Dieter Backwinkel
30.10.2002 16:07:02


Max
Sehr geehrter Herr Rumpf-Rometsch,
in SchuldR AT, 4. Auflage muß es in Fall 19 § 441 III statt § 411 III heissen.
Mit frdl Gruß,
M.
28.10.2002 12:37:46


RA Norbert Wolff
Lieber Egbert,
die Fälle zum BT Schuldrecht sind klasse; aber hast Du nicht in Fall 5 und 14 übersehen, dass entspr. § 310 BGB ein Ausschluß der Gewährleistung im Rahmen von AGB möglich war, da beide KV-Parteien Unternehmer sind (Großhändler / Sex Shop Betreiber § 14 BGB?)
§ 310 Abs.1 Satz 1 BGB bestimmt doch, dass § 309 BGB insgesamt bei B to B Geschäften unanwendbar ist! Sitz ich auf dem Schlauch, hab ich was übersehen? Klär mich bitte auf! Vielen herzlichen Dank
25.10.2002 11:03:45


Tübinger
Gibt es eigentlich mal eine Antwort auf die von vielen gestellte Frage, wann denn endlich Mobiliarsachenrecht erscheint. Mal hieß es 2001....in zwei Monaten ist schon 2003.
Eine Antwort von Dir, Egbert, wäre wirklich fair!!!!!!
25.10.2002 01:41:10


Hildegard Brundowski
Hi Bärble, nur so aus interesse...hast du juristische Probleme mit deinen Katzen?
15.10.2002 18:51:09


Bärbel Annowsky
Vielleicht kann mir auf diesem Weg jemand Hilfe anbieten? Bin auf der Suche nach Fachliteratur/Quellen zum Thema: Haustiere in der Rechtsprechung, akt. Urteile (insb. Katzen). e-mail: katzenanna@freenet.de
Vielen Dank im Voraus und lb. Grüße von Bärbel
14.10.2002 21:15:05


WiJu
So ein Schwachsinn im BGB-Schudrecht AT 2002 4. Auflage!!!!!!!!
Nach dem heutigen Recht (Reform) gibt es keine Unterscheidung zwischen objektiver und subjektiver Unmöglichkeit mehr. Auch die Unterscheidung zwischen anfänglicher und nachträglicher Unmöglichkeit hat nur noch für den Schadensersatzanspruch eine Bedeutung.
Deswegen hab ich mich doch sehr gewundert als ich das Buch durchgeblättert habe, und noch das Schema der Unterscheidungen gefunden habe. Ist die Reform dem Autor entgangen, oder hat er sie nicht kapiert????
12.10.2002 17:34:56


Marion
Hallo, auch wenn ich Jura „nur“ im Nebenfach studiere (Teilgebiete des Rechts), bin ich dankbar ohne Ende für die gelungenen Fallbücher! Mein Jurastudium (StrR I-III und BGB I-IV inkl. aller Übungen und Scheine) nähert sich nun dem Ende mit der Magisterprüfung im November. Gerade wenn man noch zwei andere Fächer studiert (Sportwissenschaft und BWL) ist es schwierig, auf dem Laufenden zu bleiben, zumal die Komilitonen mit denen ich begonnen habe, alle schon ihren Doktor haben und teils schon durch das zweite Examen sind. Sprich, es mangelte mir vor allem an Kontakten an der Uni, die für das Jurastudium so wichtig sind.
Jetzt bin ich eh´der Auffassung, Jura macht man ganz oder gar nicht. Gott sei Dank hat nun fast jeder Mensch mindestens ein oder mehrere Bekannte oder Freunde, die sich auch mit dieser Materie beschäftigen, und eine lieh mir auch prompt die beiden neuen SchuldR-Bände aus (inzwischen habe ich sie mir aber auch selbst besorgt ;)). Fehlen für meine Magisterprüfung nur noch BGB AT (wann erscheint das denn eigentlich?) und die gesetzlichen Schuldverhältnisse (ok, das wird wohl bis zur Prüfung nicht geschrieben werden).
Ansonsten tragen die Bücher eine wesentlichen Teil zum Gelingen meiner Abschlussprüfung bei; gerade die Schemata zum neuen SchuldR sind für mich überlebenswichtig! Also nochmals vielen Dank und weiter so!
07.10.2002 09:45:52


Jokimurkel
Ich schließe mich ebenfalls an, ohne diese Bücher wäre ich wahrscheinlich nicht so weit gekommen, wie ich jetzt bin (scheinfrei kurz vor dem ersten Examen...igitt, was für ein großes Wort: EXAMEN!!!) Egal, einen kleiner Fehler ist mir aufgefallen.... Neues Schuldrecht AT Seite 101... da geht´s im ganzen Fall um ein Fahrrad und promt heißt es da unter 2.a. „Der Vertrag beinhaltet als Leistung die Überreignung einer Uhr.“ ??? ;o) Liebe Grüße aus Berlin!
30.09.2002 18:01:56


Bülent
Hallo Egbert,
Deine Bücher sind zwar echt Klasse,und mit ihnen kann man Rechtsgebiete erschließen, die man vorher nie kapiert hat, und auch keine Hoffnung gehabt hat, sie jemals zu kapieren!
Nur habe sie, oder Du ein Manko!Wo ist zum Beispiel Sachenrecht !?!?!Das FEHLT!
Kannst Du absehen, wann es auf den Markt kommen wird,oder schreibst du schon fleißig dran?Wenn ja, dann bitte etwas fleißiger, nicht nur ich brauche das...Sonst mach weiter so, die (noch nicht) komplette Reihe ist echt Klasse!
19.09.2002 18:00:30


Andree
Fehler Fehler Fehler
Es ist schon traurig, was alles so auf den Markt kommt. Im Schuldrecht BT S. 176 wird die Sachmangelprüfung an § 633 I durchgeführt. Entweder habe ich ein äußerst querulantes BGB oder diese Prüfung wird doch nach § 633 II durchgeführt.
Vielleicht sollte man hieraus einen Fall im Bereich der Mängelleistung gestalten und dem guten Egbert zukommen lassen!!!
Neben Tadel soll dennoch auch Lob erfolgen. Auch ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Mit den Fällen bekommet man einen super Einstieg in das ewige Morrast.
09.09.2002 15:04:54


Stefan
Hallo!Finde eure Bücher auch super!!Geradezu „lebensnotwendig“. Wie ich dazu komme? Eine kleine Geschichte aus meinem bisherigen „Dasein“ als angehender Jurist.... Diese wollte ich euch immer schon einmal erzählen, zu mal sie wirklich jedem Hoffnung machen kann (vorallem mir selbst!). Ich bin zzt. im 6 Semester und schlage mich diesen „Sommer“ (wenn man ihn denn so nennen kann), mit den „Tücken“ des Verwaltungs- und Verwaltungsprozeßrechts herum. Da mir aber zumindest euer Buch Verwaltungsrecht 1 zur Verfügung steht (wo bleibt eigentlich Ausgabe 2 bzgl. des BT ?) und ich auch sonst im HA- schreiben nunmehr einigermaßen „abgehärtet“ bin, hält sich die Verzweiflung in Grenzen! Das war aber nicht immer so.....Nachdem ich im 2 Sem. meinen „kl. BGB“ mit 6 Punkten „erfolgreich“ absolviert hatte (wenn man erstmals seinen kompletten Sommer mit so tollen Sachen wie Anfechtung, Stellvertretung und c.i.c verbringt, ist man wohl zunächst nur froh, überhaupt bestanden zu haben), gings ans Klausuren schreiben! Ich, von nix eine Ahnung, legte mit Brox und Freunden los und es kam wie es kommen mußte - 2 Punkte - mangelhaft! Die Panik ist groß, aber es gab ja noch die 2te Klausur..... Man intensivierte einfach die (Auswendig)lernerei und dann wirds schon klappen...Denkste! 2te Klausur - 2 Punkte! Schon von Selbstzweifeln geplagt stellte ich mir die Frage: Was tun? Noch 4 Wochen bis zur nächsten (und letzten) Klausur und das traurige und schnelle Ende meines Studiums der Rechtswissenschaften wäre wohlmöglich schon da. Denn ich muß anmerken, das bei uns an der Uni pro Semester eine HA UND eine Klausur ZUSAMMEN bestanden werden müssen! D.h ein „rüberziehen“ ins nächste Semester oder so - no way!! Also suchte ich nach meinen Fehlern! Die vielen natürlich direkt anhand der Korekturbemerkungen in den Klausuren auf - kein ordentlicher Gutachtenstil, keine Schwerpunktsetzung - juristische Fähigkeiten unzureichend! Ich fragte bei meinen Leidensgenossen herum (die natürlich allesamt mit spätestens der 2ten Klausur durch waren), wie sie es denn geschaft hätten!? Es muß doch möglich sein, eine solche blöde Klausur zu bestehen! Und dann kams: Ein Kumpel erzählte mir etwas von „Fallbüchern“, „ die ganz gut wären.....“ Ich in den nächsten Buchladen und mir die Werke „Schuldrecht 1 und 2 gekauft! Und dann ging es los...die nächsten dreieinhalb Wochen arbeitete ich pausenlos die Fälle durch, rauf und runter!! Es ging ums Überleben! Und siehe da - 3 Klausur - 5 Punkte! Keine Meisterleistung, aber es war geschaft! BGB war in der Tasche! Dank eurer Bücher! Es sollte aber schon die nächste Hürde kommen: Strafrecht! Nun war ich schlauer! Ich holte mir sofort die Fälle AT, + BT 1 und BT 2 und bezog sie in meine HA (zumindest Aufbautechnisch ) als natürlich vorallem für die Klausurenvorbereitung mit ein. Das Resultat: HA 9 Punkte. Jubel, Trubel,Heiterkeit! Die erste Klausur mußte natürlich daneben gehen! 2Punkte!Aber ich dachte mir, das ist nur eine Bewährungsprobe. Du lernst mit den Büchern weiter! Ergebnis: 2te Klausur 7 Punkte, 3te Klausur 13 Punkten. Die Beste der ganzen Übung! Dank eurer Bücher!! Das veranlaßte mich natürlich dazu, meinen „Strafrechtstrip“ fortzuführen! Übung im Strafrecht - Jetzt wirds hart!!Ich ackerte den ganzen Sommer durch - mit großer Hilfe eurer Bücher! Bald mit den Nerven am Ende und völlig platt, aber dennoch kämpferisch!! Dann kam der Tag der Rückgabe und damit die Belohnung: Satte 17 Punkte!!! Eine glatte 1 und damit die Beste HA von 240 Studenten!! Das hat mich echt umgehauen!!Ich war sprachlos!! Da soll doch mal einer sagen, Fleiss und die richtigen Materialien lohnen nicht! Auf die Klausuren habe ich mich überwiegend dann auch mit euren Büchern vorbereitet (natürlich auch unter Heranziehung noch tiefergehender Lektüre bei bestimmten Problembereichen - das ist unabdingbar!) und alle Klausuren wurden befriedeigend und vollbefriedigend! Wa soll ich sagen!?? Eure „Fälle“ haben dazu einen großen Beitrag geleistet!! Das weiss ich mit Sicherheit! Und insofern empfehle ich jedem, der mich fragt, wie er sich auf die Klausuren vorbereiten soll, uneingeschränkt eure Fallbücher!! Denn ich bin der festen Überzeugung (und das sehe ich auch immer wieder bei anderen), das die vielen schlechten Noten nicht durch mangelndes Lernen, sondern vielmehr durch falsches Lernen zustande kommen! Klar, ich kann alle 3 Bücher von Wessels auswendiglernen - ob ich damit aber eine Klausur bewältige!? Ich habe nicht die Erfahrung gemacht! Hier soll natürlich auch nicht der Anschein erweckt werden, die Fallbücher wären völlig ausreichend. Sicher, tiefergehende Lektüre muß anderweitig dazugenommen werden. Aber sie vermitteln in jedem Fall das Gefühl, eine Klausur von „oben“ bis „unten“ zu lösen und in angemessenem Stil zu bearbeiten! Dies hier alles soll auch keinesfalls „Oberlehrerhaft“ klingen oder so. Keinesfalls! Ich wollte nur mal meine eigenen Erfahrungen mitteilen und anderen zeigen, dass es so klappen kann! Meinen kl. Ö mußte ich übrigens dann im nächsten Semester ohne eure „Hilfe“ bewältigen (ich hab mich immer gefragt warum es kein Buch zum Staatsrecht gibt!??), was dem Erfolg durch das bis dahin erlernt in der Fallbearbeitung jedoch keinen Abbruch tat. Also als kleiner Tip: Bringt doch mal ein Buch zum Staatsrecht (Grundrecht etc) heraus! Viele werden es euch danken! Und auf den Eingangs erwähnten Verwaltungsrecht BT - Band warte ich auch noch.... Ab Oktober diesen Jahres stehen bei mir die Klausuren im Verwaltungsrecht an!! Ob ihr das noch schafft....?
Ok, jetzt hab ich alle genug genervt!! Also, Fallbücher kaufen!! Denn die bringen`s....!!! Danke, Stefan
27.08.2002 19:39:13


Cab
Die Bücher sind spitze!
Trotzdem sind noch viele Fehler drin!
Für Anfänger gefährlich, da man schnell unsicher werden kann... Bsp. Schuldrecht BT Fall 16 !
Macht weiter so!
Cab
27.08.2002 15:09:32


Iris
Habe das Buch „Die Fälle BGB Schuldrecht AT“ ganz durchgearbeitet (jaja, es gibt so Verrückte...) und auf Seite 223 unten einen Fehler entdeckt (ich glaube jedenfalls, dass es ein Fehler ist). Bei 3a im zweiten Satz muss es doch „Aus dem Mietvertrag...“ heißen und nicht aus dem Kaufvertrag, da die Rückgabepflicht § 546 ist, oder?
23.08.2002 10:39:11

22.08.2002 10:14:35


Veit (Webmaster)
Die versehentlich gelöschten Links zu den Büchern BGB-Schuldrecht AT &amp; BT sind jetzt wieder vorhanden. Sorry!
13.08.2002 14:21:24


Spanier
Wie findet ihr eigentlich Miracoli? Schmeckt gut oder nicht gut?
07.08.2002 16:23:55


Spanier
Wie findet ihr eigentlich Miracoli? Schmeckt gut oder nicht gut?
07.08.2002 16:03:15


Nico
Hi Philip &amp; Co.
das BGB AT hab ich bei vertrag.de schon lange gefunden. Melde dich einfach mal per Telefon.
05.08.2002 19:49:14


Manuel
Hallo, die Links zu den ALTEN Büchern BGB-Schuldrecht AT &amp; BT zum KOMPLETTEN DOWNLOAD als PDF funktionieren nicht! Man wird immer zu den aktuellen Ausgaben weitergeleitet, bei denen nur Auszüge im PDF-Format abrufbar sind.
Über eine korrektur der Links würde ich mich freuen, da ich die alten Ausgaben nirgendwo bekomme und diese aber dringend für meine nächste Klausur benötige.
Danke
05.08.2002 12:34:40


Lucia-Maria
Die Bücher sind hervorragend. Bitte bring bald BGB AT und Sachernrecht 1 sowie Verwaltungsrecht BT heraus. Wäre super. Danke!
04.08.2002 22:13:15


Laura
Finde die Bücher klasse und warte Sehnsüchtig auf BGB-AT und Sachenrecht 1 sowie Verwaltungsrecht BT.
Wirklich klasse die Bücher.
04.08.2002 22:09:36


Katja
Hallo!! Beim neuen BGB-Schuldrecht AT ist wohl auf der Seite 185 unter Fazit II. ein kleiner Tippfehler?? Das soll doch sicher auch § 326 I heißen und nicht ß323 I, oder?? Sollte dringend ausgebessert werden.
Ansonsten ist das Buch toll...hoffentlich hilft es mir morgen in der Klausur..
30.07.2002 13:17:31


Fleissiges Bienchen!!!
Hallöchen erstmal!
Mir ist aufgefallen, dass hier schon viele Fragen gestellt wurden (die mich teilweise auch interessieren), aber nie beantwortet werden. GIBT ES EIGENTLICH JEMANDEN VOM FALL-FALLAG, DER ÜBERHAUPT MAL IM GÄSTEBUCH VORBEISCHAUT?
Und S.O.S. an Markus: Hab genau wie Jörg die pdf-Dateien gesucht und noch nirgends gefunden. Bitte dringendst um Hilfe!!! Danke schonmal im voraus!
25.07.2002 21:49:55


Fleissiges Bienchen!!!
Hallöchen erstmal!
Mir ist aufgefallen, dass hier schon viele Fragen gestellt wurden (die mich teilweise auch interessieren), aber nie beantwortet werden. GIBT ES EIGENTLICH JEMANDEN VOM FALL-FALLAG, DER ÜBERHAUPT MAL IM GÄSTEBUCH VORBEISCHAUT?
Und S.O.S. an Markus: Hab genau wie Jörg die pdf-Dateien gesucht und noch nirgends gefunden. Bitte dringendst um Hilfe!!! Danke schonmal im voraus!
25.07.2002 21:46:44


www.das-neue-schuldrecht.de
empfiehlt der Hartmut Brau.
22.07.2002 16:40:49


Kimi
Hätte McNish nicht sein Öl auf der Strecke verloren, wäre ich nicht ausgerutscht und ich hätte heute gewonnen und Schumacher wäre nicht Weltmeister.
21.07.2002 21:28:44


Jan
In der Lösungsskizze zu Fall 5 im Buch Schuldrecht BT (3.Aufl. 2002) wird zum Einen von einem § 309 AGBG gesprochen ;-) Viel wichtiger aber: Sind nicht sowohl Großhändler G als auch Sexshop-Inhaber K Unternehmer iSd § 14 BGB, weswegen §§ 309, 308 BGB gar nicht zu prüfen sind (§ 310 BGB) ?
Gruß aus Freiburg
19.07.2002 13:35:50


Mika
Ron Sommer nimmt seinen Hut!
16.07.2002 21:21:37


Jörg
Kann mir mal bitte der Markus verraten, wie er die kostenlosen
PDF Dateien heruntergeladen hat.
Irgendwie finde ich das nicht!
Im Gästebuch oder per E-Mail: joerg_schlagbauer@yahoo.de
16.07.2002 12:34:13


Markus
Hallo zusammen,
den KOSTENLOSEN download der alten Auflagen ist echt ne tolle Saxhe, vielen Dank! Ich schreibe in 14 Tagen meine Prüfung nach alten Recht (BGB bis Ende 2001) und hab schon verzweifelt in verschiedenen Buchhandlungen die alten Auflagen gesucht, der Download hier ist meine Rettung! :-) :-)
13.07.2002 23:36:03


Valentin Spernath
Hallo, erst mal ein großes Lob!!! Mit dem Schuldrecht AT habe ich echt mal ein richtig gutes Gefühl. Und ich kann mich sogar dazu aufraffen, was zu lesen. Also vielen Dank!! Trotzdem eine Anregung: In Fall 28 heißt es in der Lösung, die Übereignung sei nicht möglich, weil die Übergabe nicht möglich ist. Zwar ist die Übergabe tatsächlich nicht möglich, eine Übereignung müßte aber doch nach § 931 BGB möglich sein-oder?
08.07.2002 22:39:10


Neo
Beim Fall 18 des BGB Schuldrecht AT auf Seite 101 ist anstatt Von einem fahrad ploötzlich von einer Uhr die rede. Bitte unbedingt verbessern:)) Grüße aus tübingen
Neo
05.07.2002 16:11:07


:-)
www.das-neue-schuldrecht.de
04.07.2002 12:43:52


;-)
www.das-neue-schuldrecht.de
04.07.2002 12:43:10


:-)
www.das-neue-schuldrecht.de
04.07.2002 12:42:33


Wir empfehlen: www.das-neue-schuldrecht.de
04.07.2002 12:41:55


www.das-neue-schuldrecht.de
Fälle ohne Fehler - und damit besser als beim Fall Verlag!
04.07.2002 12:41:16


www.das-neue-schuldrecht.de
Kostenlose Fälle zum neuen Schuldrecht unter
www.das-neue-schuldrecht.de
04.07.2002 12:40:38


Yvonne
Also, mir scheint, dass der Fall-Fallag ein ganz schöner Saftladen ist!
Geht irgendeiner von den „Verantwortlichen“ mal auf diese Seite und liest sich die Beiträge im Gästebuch durch??? Nicht, dass 10000 mal nach dem Sachenrecht I Buch gefragt, aber noch NICHT EINMAL darauf geantwortet wurde!!! Das sieht gar nicht gut aus!
03.07.2002 14:32:36


Yvonne
Also, mir scheint, dass der Fall-Fallag ein ganz schöner Saftladen ist!
Geht irgendeiner von den „Verantwortlichen“ mal auf diese Seite und liest sich die Beiträge im Gästebuch durch??? Nicht, dass 10000 mal nach dem Sachenrecht I Buch gefragt, aber noch NICHT EINMAL darauf geantwortet wurde!!! Das sieht gar nicht gut aus!
03.07.2002 14:29:53


K aus M
Sitze gerade am BGB-Schuldrecht BT und schreibe morgen Klausur. Ist ja alles ganz nett, aber mir sind ein bißchen zu viele Rechtschreibfehler im Buch enthalten. Und bei Fall 27 Stimmt Eure Schadensersatzrechnung nicht, da wurden wohl zwei Sachverhalte durcheinander geschmissen...
02.07.2002 21:43:45


Unibuch in Lüneburg
Der Frage von S. aus E. kann ich mich nur anschließen!!! Es ist schon schade, wenn man aber auch als Buchhandlung partout nicht mit dem Verlag in Kontakt treten kann, um nach dem Erscheinungstermin zu fragen.
UNIBUCH
Angela Schröder
01.07.2002 12:37:31


S. aus E.
Ich finde die Bücher ja wirklich grandios aber wann erscheint denn nun endlich BGB AT??? Warte sehnsüchtig!!!
01.07.2002 12:29:27


S. aus B.
Wo ist das Mietrecht im Schuldrecht BT - Buch hin? Ersatzlos gestrichen? Die 3 großen Gebiete KaufR, WerkVR,MietR sollten schon beinhaltet sein, wie es einst der Fall war auch wenn das Buch dicker geworden wäre. Dafür wäre man schon bereit ein paar cent mehr auf die Ladentheke zu legen.
2. Anmerkung: Ein Fallbuch zum ewig leidvollen Thema GoA, BereicherungsR und evtl. DeliktsR (müßte nicht unbedingt sein) wäre nicht schlecht, so als BT2-Buch!
Anonsten: Weiter so! Gut gelungen.
24.06.2002 12:04:10


C. aus J.
Habe festgestellt,dass sowohl im BGB-AT als auch im BGB-BT einige Rechtschreibfehler zu finden sind.Leider wird man hin und wieder in den Lösungsskizzen stutzig,da die angegebenen Paragraphen nicht der dazugehörigen Erklärung entsprechen,womit auch die gesamte Glaubwürdigkeit des Buches in Frage gestellt wird.Vielleicht sollte man in den nächsten Auflagen doch einem Deutschkundigen das Schreiben bzw. Nachlesen überlassen und v.a. das Buch auf richtige Paragraphen überprüfen!!!!!
22.06.2002 12:19:31


Philip aus Regensburg
Wo bleibt BGB-AT? Hoffe du lässt deine Novizen nicht hängen und fährst in Urlaub ohne dieses Buch zu vollenden. Achja bin Schuld daran das jeder Anfänger in Regensburg mit Schuldrecht-AT rumläuft. Wollt fragen ob es für solche Dienstleistungen nicht irgendwelche Vergünstigungen gibt (grins) oder ob du nicht gleich Mitarbeiter brauchst, die vor Ort die Bücher an den Mann bringen. Wär doch a feine Sach oder? Kann nur sagen, dass jeder von uns mit Schuldrecht-AT sehr gut klar kommt und dieses Studium doch nicht so trocken und unübersichtlich erscheinen lässt wie jeder am Anfang befürchtet hat. cu
22.06.2002 01:57:37


In Memoriam
Der Bochumer-Junge ist jetzt ein Hannoveraner. Man ist erschüttert.
19.06.2002 15:43:09


Es wäre recht schön, wenn es auch mal ein „Sachenrecht 1“ geben würde...
19.06.2002 11:17:00


Sefrin Michael
ich sag einfach nur DANKE!!!! Was wirklich noch sehr hilfrei wäre, WIRTSCHAFTSRECHT!!! oder gibts so was schon und ich habs verpasst? Falls es jemand weiß bitte dringend antworten!!!
19.06.2002 10:10:06


Harald
Starkes Konzept, gibt es bereits Erscheinungstermine für BGB AT und Mobiliarsachenrecht ?
15.06.2002 12:19:31


Wahrheit nichts als die Wahrheit
Als ob es keine anderen Bücher gäbe mit denen man eine Klausur bestehen könnte.????????
12.06.2002 23:07:50


Wahrheit nichts als die Wahrheit
Als ob es keine anderen Bücher gäbe mit denen man eine Klausur bestehen könnte.
12.06.2002 23:06:43


Oliver
Hi! Ein großes Lob an „Die Fälle“. Der absolute Retter in der Not! Gibt es zufällig bald eine Neuerscheinung „Die Fälle- Sachenrecht 2“?
11.06.2002 13:15:39


Volker
Hallo!! „Ganz WICHTIG“ Benötige das BGB- Schuldrecht AT 3.Auflage- die Fälle für meine Zwischenprüfung im Juni. Kann mir jemand helfen !!!Danke
10.06.2002 18:01:36


Sven
Hallo !!
Auch ich warte sehnlichst und dringend auf das BGB AT, wo ich mir doch Schuldrecht AT und BT speziell (und hoffentlich erfolgreich) besorgt habe, um meine Prüfung am 10.06.02 zu bestehen.
06.06.2002 18:46:45


Alex
Wann soll denn nun eigentlich das neue BGB AT kommen? Die Frage kommt so oft, aber leider nie eine Antwort darauf!!
06.06.2002 13:17:50


Sarah
Trotz „Tübinger“ (s.u.) würde ich gerne mal wissen, wann das neue Fall-Buch zum BGB (AT) rauskommt. Die Uni-Buchhandlung (Passau) meint, noch diesen Monat...na hoffentlich!
06.06.2002 00:15:56


Günni
Danke für die unkonventionellen Fälle in den neuen Schuldrecht AT und BT Büchern. Allerdings meine ich einen klitzekleinen Fehler entdeckt zu haben. Fall 9 im SR AT spricht im Falle des § 275 II BGB von der wirtschaftlichen Unmöglichkeit.
Sowohl im Script meines Profs als auch im neuen Oetker/Maultzsch und in diversen JuS und JZ Artikeln ist im Falle des § 275 II BGB jedoch von der faktischen Unmöglichkeit die Rede, die sich gerade von der wirtschaftlichen abgrenzen soll.
Bis dennsen, Günni
28.05.2002 14:54:45


Heini
so, jetz hab ich mir mal das langersehnte SchuldR AT gekauft, hey Mr.eggi, wenn keine 18 Punkte rauskommen, dann gibts ärger von meinem Anwalt!!!
:-)
Tschüüsssssss
27.05.2002 14:35:28


Heini
so, jetz hab ich mir mal das langersehnte SchuldR AT gekauft, hey Mr.eggi, wenn keine 18 Punkte rauskommen, dann gibts ärger von meinem Anwalt!!!
:-)
Tschüüsssssss
27.05.2002 14:16:00


Philip
Hi, zunächst mal ein Lob für die Strafrecht - BT Fälle! Haben mich eine äußerst schwere Klausur souverän bestehen lassen. Für einen routinierten Lösungsaufbau unerlässlich. Jetzt würde ich gern wissen, wann denn das Buch BGB AT rauskommt? Wär’ ja nicht schlecht im Rahmen von Groß BGB den AT nochmal gut wiederholen zu können.
23.05.2002 16:50:56


Sandra
Schönen guten Abend.
In Düsseldorf werden im Rahmen der BGB Schuldrecht BT Klausuren auch weiterhin
Fälle zum Mietrecht gestellt.
Ist es nicht möglich, zwei oder zumindest einen Fall aus diesem Bereich mit Lösungsvorschlag oder Skizze kostenlos zur Verfügung zu stellen?
Überwindet euch!

22.05.2002 19:49:06


Inspektor Gadget
gogo gadgeto hiilllffeeeee! Wer da draussen insbesondere in Köln ist im Stande mir zu sagen, wo ich zur Hölle gute Fälle für BGB At und SachenR 1 bekomme? Ist irgendjemand da draussen daran interessiert in Köln Fälle für BGB AT und SachenR zu üben?
22.05.2002 12:25:46


inspektor gaget
gogo gagetto hiiillffee!!! wer weiss wo ich viele ordentliche fälle zu bgb at und sachenrecht 1 bekommen kann? ausserdem wohnt irgendjemand in kölle der lust hat fälle zu üben?
22.05.2002 12:21:52


inspektor gaget
gogo gagetto hiiillffee!!! wer weiss wo ich viele ordentliche fälle zu bgb at und sachenrecht 1 bekommen kann? ausserdem wohn irgendjmd in kölle der lust hat fälle zu üben?
22.05.2002 12:21:03


Kai
Ich habe auch Fehler gefunden.
I. Im neuem Schuldrecht BT im Fall 16 geht die Gefahr der Verschlechterung gem. § 446 Abs. 3 auf den K über, weil er im Annahmeverzug ist (Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist). Somit ist der Mangel der Kaufsache nur nach Gefahrübergang eingetretten und der Schuldner hat daher diesen Mangel nicht zu verteten. Daher wäre es falsch die weitere Voraussetzungen des Rücktrittsrechts des K zu prüfen.
II. Im neuen SchR AT, Fall 27, S. 27: Ob 5. Ä Fahrtkosten nicht ersatzfähig sind ist fraglich: 1. sind Aufwendungen gem. § 311a II 1 2 Alt.(...kann nach seiner Wahl SchE statt der Leistung oder Ersatz seiner Aufwendungen verlangen) auch ersatzfähig. 2. nach Meinung von Canaris könnte man Ersatz des negativen Interesses, also der Fahrkosten, aus § 122 analog verlangen (JZ 2001, 507), dieses Problem könnte man in deinem Buch auch vorbringen.
III. Ausserdem könnte man im Fall 29 auch das Problem schildern, ob man gem. § 284 Ersatz von Aufwendungen neben einem Anspruch auf Schadensersatz verlangen kann —- Nach Rentabilitätsvermutung möglich? (umstritten).
IV. Im neuen SchR AT, Fall 19 S. 104 - 106 und Gesetzesverzeichnis (am Ende) ist § 441 gemeint, statt § 411 III, was im Übrgien nicht existiert (Gehaltsabtretung hat mit dem Fall, Minderung nichts zu tun :-).
20.05.2002 16:21:53


Pete
— Fehler in Schuldrecht AT, Fall 24
—-
Im neuen Schuldrecht AT Buch ist im Fall 24 das Problem der Anwendbarkeit der Regelungen der §§ 305 und 309 BGB-nF gemäß § 310 I S.1 BGB-nF nicht erörtert worden. Dies erscheint mir erforderlich, da hier ein Kneipier von einem Ladeninhaber für seinen Betrieb kauft, es sich mithin wohl um einen Kauf zwischen Unternehmern i.S.d. § 310 I S. 1 BGB-nF handeln dürfte.
Verneint man die Anwendbarkeit der Regelungen der §§ 305 und 309 BGB-nF, müsste sodann problematisiert werden, ob der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit gemäß § 307 I, II BGB-nF unwirksam ist; was sich sicherlich nicht so einfach begründen ließe, wie die Unwirksamkeit infolge der (zivilrechtstypischen) sklavischen Anwendung des § 309 Nr. 7 BGB-nF. An dieser Stelle wäre in einer Klausur wohl gut zu punkten. Viel Spaß beim (nach) denken. ;-)
20.05.2002 14:16:09


Nadine
Die neuen Fallbücher zum Schuldrecht sind echt klasse. Im Schuldrecht AT hat sich jedoch bei Fall 18 ein Feler eingeschlichen. Im Formulierungsvorschlag unter II. 2. a. beinhaltet der Vertrag als Leistung die Übereignung eines Rennrades, nicht einer Uhr.
Ich würde es toll finden, wenn auch Fallbücher zum Bereicherungsrecht und zur unerlaubten Handlung veröffentlicht werden würden. Weiterhin finde ich es, wie alle anderen ja auch, schade, dass Sachenrecht 1 noch nicht draußen ist.
Mit den Büchern wird sehr gut das Problembewußtsein geschult. Weiter so!
20.05.2002 08:52:45


Tübinger
Ihr tut alle so, als ob es keine anderen Fallbücher gibt.
Wie kleine Kinder. „Wann kommt Sachenrecht 1“...
Mein Gott, geht mal in die Buchhandlung und fragt nach!
Habe Sachenrecht auch letztes Semester geschrieben, ohne die Hilfe vom Eggi.
Also, rafft euch mal!!!!!
16.05.2002 20:30:24


David
Coole Fällchen - so macht dieses bekloppte Studium (stehe gerade vorm grossen BGB-Schein - mein letzter)wenigstens einwenig Spass... Danke
Aber: Warten verzweifelt auf Sachenrecht!!! Wann ist es denn soweit?
15.05.2002 22:26:39


marco aus giessen
Ich kann die Pdf-Dateien( Schuldrecht AT+BT) nicht downloaden. Liegt es an meinem pc oder gilt das angebot hier nicht mehr?14.05.2002 22:50:22


marco aus giessen
Ich kann die Pdf-Dateien( Schuldrecht AT+BT) nicht downloaden. Liegt es an meinem pc oder gilt das angebot hier nicht mehr?14.05.2002 22:50:20

12.05.2002 15:33:29


HELP HELP HELP VERZWEIFELT
Hi Ihr Juris da draußen! Wer kann mir einen Tipp geben? Suche dringends gute Fallbücher für Individualarbeitsrecht und Ausgleichsschudverhältnisse (GOA, Ungerechtfertigte Bereicherung, Gesamtschuldner)Danke im Voraus!
11.05.2002 11:44:48


Marcel
Hurra!!! Ich glaube, ich hab auch einen Fehler gefunden. Bei Fall 33 auf S. 184 wird die Schadensverlagerung wohl kaum durch § 477, sondern durch § 447 ausgelöst.
10.05.2002 13:51:22


Philip aus Regensburg
Wo bekomm ich das alte BGB-AT her? Das neue gibts erst im Oktober und im Buchhandel gibt es das alte nicht mehr! Das neue Schuldrecht AT is echt super!!!! Die Bibel für Anfänger
02.05.2002 14:48:22


www.das-neue-schuldrecht.de
Kostenloses Teilskript zum neuen Recht der Leistungsstörungen. Sehr empfehlenswert.
29.04.2002 22:44:36


www.das-neue-schuldrecht.de
Kostenöose Fälle zum neuen Schuldrecht. Fehlerfrei.
29.04.2002 22:43:47


Fabrice Witzke
Danke für die Schuldrecht AT /BT Bücher. Große Klasse!
27.04.2002 11:09:04


Thomas Gottschalk
Nun will ich auch mal meinen Senf ins Gästebuch schreiben:
Ich wette, daß es Eggi nicht schafft, Sachenrecht 1 noch vor Silvester 2009 fertig zu schreiben....
Wetteinsatz: Derjenige, der verliert muß komplett das BGB, StGB, VwGO und GG auswendig lernen und zwar Wort für Wort...
Top die Wette gilt....
26.04.2002 13:32:59


jemand der in köln studiert
das Gästebuch ist viel cooler als die Fälle!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!! !!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
24.04.2002 22:15:12


Jan
Keine Ursache, Christine...
23.04.2002 15:06:34


Christine
Danke Jan für Deinen Tipp. Ich bereite mich gerade auf die Übung im Ö-Recht für Anfänger vor und habe aufgrund Deiner Empfehlung das Fallbuch vom Niederle Verlag gekauft. Werde mich unter anderem mit diesem auf die erste Klausur vorbereiten...
22.04.2002 20:05:10


Konsti
Im Schuldrecht AT 2002 (also zur Schuldrechtsreform) befindet sich ein Fehler. Und zwar wird in Fall 9 der Umstand, auf Grund dessen die Leistungspflicht ausgeschlossen ist, als wirtschaftliche Unmöglichkeit bezeichnet. Diese sei auch von § 275 II erfasst. Das Falllösung beinhaltet zwei Fehler: 1. In Fall 9 liegt nicht eine wirtschaftliche Unmöglichkeit, sondern eine faktische bzw. praktische Unmöglichkeit vor. Diese ist unter § 275 II zu subsumieren. Insofern ist das Ergebnis des Falls richtig. 2. Die wirtschaftliche Unmöglichkeit ist nicht Gegenstand von § 275 II, sondern von § 313. So steht es in der Entwurfsbegründung zur Schuldrechtsreform.
20.04.2002 14:30:32


dr. nash
ich sollte vielleicht noch erwähnen, dass der fehler sich im neuen fallbuch schuldrecht bt (2002) befindet.
18.04.2002 22:34:52


dr. nash
ich glaube unser egbert hat sich in seinem buch vertippt. - irren ist menschlich - Seite 55 Fazit lesen! anstatt 434 II 1 hat eggi 438 II 1 geschrieben. der Satz davor ist auch falsch. obacht ist geboten!! sollte ich das falsch verstanden haben, so korrigiert mich bitte. danke!
18.04.2002 22:32:25


Kathrin
Meine Herren!
Studentin aus München würde gerne Examensvorbereitung betreiben.September-Termin. Nur leider, leider , leider stehen die passenden Bücher IMMER NOCH NICHT zur Verfügung. Langsam wird´s aber doch wirklich mal Zeit, oder nicht?
Wäre wirklich sehr nett, wenn man sich unserer Bitten doch einmal annehmen würde.
17.04.2002 09:10:11


Jan
Hi Marcel,
wenn Du ein Fallbuch für die Übung Zivilrecht I bzw. II suchst, dann kann ich Dir nur die beiden Fallbücher vom Jan Niederle Verlag empfehlen, bei denen schon die Schuldrechtsmodernisierung eingearbeitet ist. Es sind zwar jeweils nur 21 Fälle, dafür kosten sie aber auch nicht mehr als 15 DM (den genauen Preis weiß ich momentan nicht). Ich habe mich mit dem Fallbuch „Vorbereitung auf die Anfängerübung im öffentlichen Recht“ vorbereitet und bin mehr als gut gefahren. Die Fälle waren unterhaltend und lösungsmäßig gut dargestellt. Schau` Dir doch einfach die Bücher an... Viel Erfolg!
09.04.2002 17:00:31


Marcel
Kümmert sich überhaupt jemand um diese Seite?!? Sollte dies wider Erwarten doch so sein, dann löscht doch bitte Euere Meldung vom 7.2.2002! Man muss sich doch nicht mit Gewalt lächerlich machen. Was für eine Marketing Strategie da hinter stecken soll frage ich mich wirklich. Prinzip Hoffnung?!?
Nachdem ich in 3 Wochen die erste Schuldrecht Klausur schreibe, frage ich schonmal vorsorglich nach, ob mir vielleicht jemand eine gute Fallsammlung, in der die Schuldrecht Reform eingearbeitet ist empfehlen kann.
09.04.2002 16:36:33


:(
Zitat von dieser Webseite:
7.2.2002
Ein Lebenszeichen von Egbert: Back from Asia!
Die Bücher BGB Schuldrecht AT und BGB Schuldrecht BT Mängelhaftung erscheinen in den nächsten Wochen.
Zutreffende Erscheinungsdaten wären sehr wünschenswert.
03.04.2002 16:43:35


Frustriert und entäuscht vom F........F.....
Es erscheinen ja doch keine Bücher!!!!
31.03.2002 22:38:49


dr. nash
hallo egbert, ich finde das ist der richtige zeitpunkt endlich neue bücher herauszubringen. wo die schuldrechtsmodernisierung in kraft getreten ist, bin ich mir sicher, dass so manch einer deine bücher dringend benötigt. also lass uns nicht wie heinrich heine verzweifeln. bedenke bitte, wir haben nicht mehr viel zeit. die klausuren stehen vor der tür! alles gute und viel erfolg
31.03.2002 14:49:11


Mendy
Hi, hat jemand eine Ahnung, warum der Bundestag nicht ohne weiteres ein Gesetz aus dem BVerfGG ändern darf???
Oder besser noch, wenn die Bundesministerin für Justiz die Gesetzesurkunde nicht unterschreiben will, da sie bedenken hat, kann an ihrer statt irgendein anderer Bundesminister unterschreiben???Bitte helft!!!
15.03.2002 16:43:02


Veit
Wie ich eben von Egbert erfahren habe, sind Schuldrecht AT und Schuldrecht BT jetzt fertig und gehen zum Drucker.
Die Bücher sollten in der 2. Aprilwoche erhältlich sein.
Alles wie immer ohne Gewähr ;-)
14.03.2002 14:23:48


Marcel
Kann es sein, dass die Angaben zum Erscheinen der einzelnen Titel mehr als lächerlich sind?!? BGB-AT erscheint im Herbst 2001. Aha, dann ist jetzt gerade wohl noch Sommer. Geht jemand mit ins Freibad?! Ich hoffe sehr, dass die Bücher zur Schuldrechtsreform bald fertig werden!!! Die „nächsten Wochen“ sind ja auch schon einen Monat her. Bleibt mir nur noch zu sagen, dass die Bücher wirklich überragend sind, ansonsten würden mich die „Verspätungen“ auch nicht so stören.
05.03.2002 01:09:39


Löschen!
oh, das war ein namenloser test, der nicht fürs gästebuch bestimmt war
03.03.2002 12:14:11


Egbert Du reluaf kcas. Mach hinne.
03.03.2002 11:55:25


Maren
Habe gerade in der Rubrik „Aktuelles“ gelesen´, daß Egbert aus Asien wieder zurück ist. Das sieht ihm ähnlich. Er hurt in irgendwelchen Rotlichtbars in Bangkok rum und wir warten sehnsüchtig auf seine Bücher. Pfui Teufel!
28.02.2002 18:37:23


Georg
Bitte, bitte, ich schreibe im Juni Examensklausur in Zivilrecht (BWL-Studium) und brauche unbedingt SACHENRECHT I!!! Trotz längerer Ankündigung wird es auf Eurer Page aber noch nicht angeboten! Ist es oder wird es bis dahin fertig? Wer kann mir sagen, wo ich sonst brauchbare Vorbereitungsunterlagen bekomme? eMail: geo01@gmx.de
Besten Dank an Alle
Georg
20.02.2002 14:34:01


Harash
Semesterferien!!!!!!!!
16.02.2002 14:04:18


Tobias
Wie wärs mal mit nem Buch zum Thema Gesellschaftsrecht - würdest Dir unter den BWL’er viele Freunde machen.
Der rest unserer Veranstaltungen ist sonst von euch ganz gut abgedeckt. Einzig das fehlt noch.

15.02.2002 00:31:56


die antwort auf alle fragen
www.juramaterialien.de
12.02.2002 16:41:15


jenny
...äh ‘empfehlen’, meine ich natürlich im 1.satz.
10.02.2002 23:47:01


jenny aus münster
kann mir jemand mal gaaanz schnell n gutes fallbuch für BGB AT geben?!?!?!?!?der eggi schreibt ja, dass von ihm dazu auch schon ein buch erschienen ist. in den buchhandlungen sagt man mir aber, das gibt es nicht.was denn nun?
10.02.2002 23:45:13


Julia aus Erlangen an Thomas aus Regensburg
Hi Thomas, vielen Dank für deinen Tipp für Sachenrecht. Werde mich dann mal durch die JuS „durchbeißen“; Danke dir. Grüße.
10.02.2002 16:24:07


björn
nun meckert mal nicht so viel mit unserem retter!!
09.02.2002 12:39:44


ruprecht
vor allem eggi, könntest du deine homepage mal aktuell halten..wie wärs mal mit ´nen paar erscheinungsdaten??guckst du hier überhaupt mal hin?böööser eggi..
07.02.2002 19:45:07


Seb
Genau!! Wo bleibt Sachenrecht 1 ????????
Tempo!!
07.02.2002 17:45:25


Yvonne
Verdammich nochmal, da schreiben wir am Dienstag Sachenrecht und Eggi hat Sachenrecht I noch nicht fertig!!! PFUI!
07.02.2002 15:54:18


Yvonne
Verdammich nochmal, da schreiben wir am Dienstag Sachenrecht und Eggi hat Sachenrecht I noch nicht fertig!!! PFUI!
07.02.2002 15:51:02


Jörg
Also zum neuen Schuldrecht mit Fällen fallen mir derzeit vor allem die Standardfälle aus dem Niederle-Verlag ein. Meiner Meinung nach sind die ganz gut gelungen: kompakt, klausrrelevant und
mit 6,6 Euro unschlagbar günstig. Aber wie sagt der Lateiner doch gleich: de gustibus non disputandum est (über Geschmäcker soll man nicht streiten)
07.02.2002 09:46:35


ruprecht
hi.habt ihr ne idee, wo ich kompakt das neue schuldrecht vermittelt kriege?am besten mit fällen und so..das jan niederle fall-buch find ich nicht so prickelnt..und der eggi läßt uns ja im stich..;-( MAL WIEDER..warum sagt der eigentlich nie mal was hier?
06.02.2002 22:16:34


Hans im Glück
aber sonst geht es Dir gut....????
05.02.2002 17:32:57


Ein kleiner Fall
Der unheilbar geisteskranke Dr. D hat sich auf den Verkauf gebrauchter Bücher spezialisiert. U schickt sich an bei jenem den 6. Band des Leipziger Kommentar (§§ 263 - 302a) zu erwerben. Um den „Deal“ perfekt zu machen verabreden die beiden sich auf der öffentlichen Toilette, auf der U gewöhnlich seine Mittagspause verbringt. An besagtem Tag ist U jedoch verhindert, so daß er gezwungen ist statt seiner A zu schicken. Dieser hat er eingeschärft, nicht mehr als 50 EUR zu bezahlen. Diesen Preis hatte der U von einem eulenartigen Tier bei seinem letzten Zoobesuch erfahren. Bei dem Treffen mit Dr. D erweist sich dieser A gegenüber jedoch als zäher Verhandlungspartner und ringt dieser nach stundenlangen Verhandlungen vor dem Pissoir einen Preis von 60 EUR ab. A zahlt mit in bar. 50 EUR hatte ihr U mitgegeben, 10 EUR hatte sie selbst beigesteuert. U ist von dem Kauf keineswegs erfreut und will den Kaufvertrag „rückgängig“ machen. Die A verlangt von U erstmal Bezahlung der verauslagten 10 EUR, denn sie wolle sich nicht mehr mit Dr. D rumschlagen, da sie den Toilettengeruch nicht mehr aus der Kleidung bekomme. Dr. D ist mittlerweile in eine Anstalt eingeliefert worden. Wie ist die Rechtslage.
Ich bitte um Lösungsvorschläge. Auflösung in 2 Wochen
04.02.2002 18:41:22


Thomas aus Regensburg
zu Julia aus Erlangen: also der Gursky na ja. Habe nur anfangs damit gearbeitet. Besser, wenngleich nicht leicht sind die Fälle zum Sachenrecht aus der JuS-Schriftenreihe von Schiemann/Scheysze/Lange. Das sind zwar Examensfälle. M.E. schaffen sie aber wunderbar Problembewußtsein für die 10-15 Standardfälle im Sachenrecht. Haben mir in der Anfängerklausur Sachenrecht (13 Punkte) und der BGB-Übung (12 Punkte) super weitergeholfen. Also zum Ausleihen aus der Uni-Bibliothek sicher sehr gut und sei auch nur als Ergänzung. Wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Klausur und denk dran, wer den Fräsmaschinenfall BGHZ 50, 45 kann, hat schon halb gewonnen.
28.01.2002 09:37:37


maike
tja, echt schade, na ja, es gibt immer wieder Menschen... Versuche mich dann halt anders best möglich auf die Klausur vorzubereiten. Wünsche allen alles Gute und viel Erfolg.
26.01.2002 16:52:53


JULIA (Studi aus Erlangen)
Wer hat -auf der Suche nach etwas Adäquatem zum Fall-Fallag- Grusky „Fälle zum Sachenrecht“ durchgearbeitet und kann mir seine Meinung dazu sagen?? Besten Dank im voraus.
26.01.2002 11:22:11


Heinz
Zu Ingo: Aber eines mußt Du auch sagen, daß der Baur/Stürmer ziemlich umfangreich ist und keine Fälle damit gewonnen sind. Also eine so tolle Vorbereitung wie mit Eggi`s Bücher ist das nicht...
25.01.2002 15:44:33


Ingo
Zu Anne:
Ich würde mich über jemanden wie Daniel gar nicht so aufregen. Das will er doch nur. Ich habe damals für die Sachenrechtsklausur das PdW und den Baur/Stürner gelesen. Damit kommt man super durch die Klausur.
24.01.2002 09:53:07


Anne
Daniel ist ja wohl das Oberschwein. Erst macht er uns Hoffnung, daß Sachenrecht 1 noch vor Ende des Semesters rauskommt und dann hat er nichts als widerliche Schadenfreude auf Lager. Sei froh, daß ich nicht in Passau studiere. Wenn ich Dich in die Finger bekäme, dann Gnade Dir Gott.
23.01.2002 18:45:22


Daniel Studi aus Passau
Mein Gott Leute seid Ihr naiv. Als ob wir in Bayern schon das Buch hätten. Wollte lediglich mal für ein bißchen Wambule auf der Seite sorgen. Da seid Ihr mir wohl alle gehörig auf den Leim gegangen. Ich hatte jedenfalls meinen Spaß und den Sachenrechtsschein auch ohne das Buch von Eggi schon lange bestanden. Also nichts für ungut. Euer Daniel
23.01.2002 10:15:01


Tübinger
Tja, habe morgen meine Klausur in Sachenrecht.
22.01.2002 17:05:21


Maike
HILFE, SUCHE SACHENRECHT 1!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
21.01.2002 16:13:13


Andrea
Tja Ulrich, ich kann heute noch einmal versuchen ein Schlachtfest zu starten, doch allein mir fehlt der Glaube. Auch der Horst hat auf ganzer Linie versagt. So kriegen wir sie nicht. Vielleicht haben wir im April mehr Glück. Ich setze da ganz auf Dr. K und Dr. T. Und wenn die es nicht schaffen? Dann bringt es nur noch der unbarmherzige Dr. D., aber den wünscht man ja nicht einmal seinem schlimmsten Feind. Also bis April würde ich sagen alia iacta est. Deine ergebene Andrea
21.01.2002 09:54:22


Jan Niederle
Ich werde die weiße Fahne hiessen und in Zukunft alle
dummen Bemerkungen sein lassen. Versprochen, Eggi.
Dein Jan
19.01.2002 13:50:17


www.das-neue-schuldrecht.de
das beste Skript zum neuen Schuldrecht:
www.das-neue-schuldrecht.de
19.01.2002 13:49:14


Janine
Hallo!
Habe die gleiche Frage wie Thomas. Wo bleibt die 4. Auflage? Sonst wird das SS sehr anstrengend. Grüße
18.01.2002 23:56:03


Thomas
Bitte helft mir !
Ich bin verzweifelt, weil ich kein geeignetes Fallbuch zu Schuldrecht AT Unmöglichkeit und Verzug finde. Bisher habe ich mit Die Fälle 3.Auflage gearbeitet und die ist jetzt gegenstandslos Wann kommt die vierte Auflage ???...wenn ich Privatrecht nicht bestehe bin ich exmatrikuliert...bitte, bitte...
..was ich biher von Dir Eggi gelesen hab ist Weltklasse ! weiter so
12.01.2002 14:58:15


Maike
Hallo,
kann mich nur meiner Vorgängerin Julia anschließen... Werde schon rappelig, oder ist das Buch vielleicht ein Phantom... Ein böser Scherz eines Professors, der seine Studenten in den Wahnsinn treiben will :-)
HILFE
11.01.2002 17:28:35


Julia
Hallo Daniel, Studi in Passau, könntest Du mir bitte verraten, warum Du als Einziger hier schon Sachenrecht1 hast?! Dieses Buch ist einfach nirgends aufzutreiben. Wie wäre es wenn wir uns mal in Verbindung setzten?! ...so schnell wie möglich!!!
11.01.2002 10:06:28


Steffen
Wanted: Sachenrecht 1!!!!
11.01.2002 10:03:24


Maike
Unglaublich, gibt es doch gar nicht das es in NRW kein Sachenrecht 1 gibt... War heute in der Buchhandlung.. Fehlanzeige.. Kann doch gar nicht sein, dass es in anderen Teilen des Landes schon gibt und hier noch nicht. Werde langsam unruhig... Aber wie ich sehe gibt es hier noch mehr LeidensgenossenInnen :-)
10.01.2002 16:11:09


Julia (Tübingen)
He, wir in Tübingen haben Sachenrecht 1 immer noch nicht!Wird langsam eng. Die Klausur steht bald an!!!! Also kann uns bitte jemand mal verraten wann es auch uns erreicht?! danke...
10.01.2002 13:47:37


Maike
Hi an alle!!!
Habe ich das dort unten richtig gelesen. Sachenrecht 1 ist raus??? Das würde mich super freuen, denn ich schreibe Anfang Februar die KLausur...
Also, kann mir jemand verraten, ob es jetzt kaufbar ist :-)???
frohes Neues und allen viel Spass mit dem neuen BGB ;-)
maike
07.01.2002 14:42:31


Daniel (Studi in Passau)
Hallo zusammen und allseits ein frohes neues Jahr. Aber nun zu Dir Eggi: Ich habe es im letzten Jahr nicht mehr geschafft mich zu bedanken, aber erste Sahne und Rettung in gleichsam letzter Sekunde. Ohne die Veröffentlichung von Sachenrecht 1 (Mobiliarsachenrecht) Mitte Dezember, hätte ich die Klausur im Leben nicht geschafft. Und so, 13 Punkte (habe heute das Ergebnis bekommen). Egbert ich danke Dir, daß war ganze Arbeit. Und da soll mir noch mal jemand was vom Niederle-Verlag erzählen. Also noch mal danke für die „Terminarbeit“ Eggi und weiter so.
07.01.2002 10:57:15


Wilfred Knaack-Merkel
Habe gerade versucht aus Ihrem Buch Schuldrecht AT 3. Aufl. den Fall 21 zu lösen. Sollten Sie auch mal versuchen.
Trotzdem alles Gute für 2002.
01.01.2002 13:52:58

Zu den Einträgen von 2001